13:32 BAUBRANCHE

Häuser statt Höhlen und Nester

Während in Grossstädten wie Basel oder Zürich auf alten Industriebrachen grosse Wohnbauprogramme geplant und realisiert werden, verfügt Bern über keine solchen Baulandreserven. Das Berner Architekturbüro „Bauart“ hat eine Lösung für dieses Problem und bricht damit ein Tabu. Dies berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ).

Zwischen dem Berner Länggasse-Quartier und der Autobahn liegt der Bremgartenwald. Mit Rodungen könnte hier Platz geschaffen werden, hier liesse sich ein Stadtquartier – die „Waldstadt Bremer“ - für 8000 Einwohner hochziehen. Die Idee stammt vom Berner Architekturbüro „Bauart“. Laut der NZZ steht der Burgerverein als Besitzer des Waldes dem Vorhaben positiv gegenüber, genau wie ein grosser Teil der Berner Politprominenz. Sogar das Bundesamt für Raumentwicklung sieht in diesem Vorhaben ein Projekt mit Modellcharakter. Doch obwohl der Bremgartenwald schon vor 40 Jahren durch die N1 zerteilt wurde, ist er eines der wichtigsten Naherholungsgebiete der Stadt geblieben. Entsprechend zwiespältig sind die Reaktionen aus der Bevölkerung. Ein Hauptexponent der Opposition gegen das Projekt ist Grossrat Luzius Theiler, dessen Opposition nicht nur dem Waldstadt-Projekt gilt sondern der Aufweichung der Waldgesetzgebung insgesamt.

Für die von „Bauart“ vorgeschlagene „Waldstadt Bremer“ würden laut NZZ 428'000 Quadratmeter Wald gefällt werden. Dies entspricht je nach Auslegung etwa vier bis acht Prozent des gesamten Waldareals. Von den Befürwortern der Waldstadt-Pläne wird ins Feld geführt, dass die Waldfläche in der Schweiz nicht bedrängt wird sondern in den letzten Jahrzehnten stark gewachsen ist. Massive Zuwächse verzeichnet aber vor allem der Alpenraum, wo die Waldfläche von 1993 bis 2007 vor allem infolge abnehmender Beweidung um 9,1 Prozent zugenommen hat.

Seit 1876 das erste eidgenössische Forstpolizeigesetz erlassen wurde, geniesst der Schutz des Waldes oberste Priorität und ist in breiten Kreisen unbestritten. Bisher galt, dass Rodungen durch Neuanpflanzungen ausgeglichen werden müssen. Während Waldgebiete nur in seltenen Fällen umgenutzt werden dürfen, kann Kulturland eingezont und überbaut werden. Dies hatte während der letzten Jahrzehnte die Zersiedelung gefördert und das verdichtete Bauen eher gemindert. In der eidgenössischen Politik gibt es zwar in Bezug auf die Flexibilisierung der Waldflächenpolitik etwas Bewegung, dahingehend, dass neu zuwachsende Waldflächen ohne Rodungsbewilligung entfernt werden dürfen. Ob aber solche Gesetzesänderungen für eine "Waldstadt"-Rodung im Bremgarten-Wald ausreichten ist fraglich. (mai)

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