17:12 BAUBRANCHE

Grünes Licht für Erweiterung Zürcher Kunsthaus

Das Zürcher Kunsthaus kann aufatmen: Laut dem Zürcher Baurekursgericht erfüllt David Chipperfields Erweiterungsbau alle gesetzlichen Anfroderungen. – Die Luzerner Stiftung Archicultura hatte gegen die Erweiterung des Kunsthauses Zürich rekurriert.

Mit seinem Urteil hat das Baurekursgericht den im Mai vergangenen Jahres erteilten Bauentscheid für den Erweiterungsbau bestätigt. Gemäss dem Zürcher Hochbaudepartement beläuft sich der durch den Rekurs ausgelösten Mehraufwand auf gegen zwei Millionen Franken. Schon heute stehe fest, dass der ursprünglich geplante Termin für die Eröffnung des vom Londoner Stararchitekten David Chipperfield entworfenen Erweiterungsbaus 2017 nicht mehr eingehalten werden kann.

Bauherrschaft hofft auf Archicultura

Bis 2. Februar 2015 läuft noch die Frist für eine Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Die Bauherrschaft hoffe, dass die rekurrierende Stiftung auf einen Weiterzug verzichtet, heisst es in der Medienmitteilung. Sie will die Planungsarbeiten wieder aufnehmen, sobald der Bauentscheid rechtskräftig ist. Ein neuer Terminplan und die Berechnung des durch den Rekurs entstandenen Mehraufwandes werde Teil dieser Planung sein.

Gebaut werden soll das rund 200 Millionen Franken schwere Projekt aus der Feder des britischen Stararchitekten David Chipperfield gegenüber dem heutigen Kunsthaus am Pfauen von der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus- Erweiterung (EGKE). Dieser gehören die Stadt Zürich, die Zürcher Kunstgesellschaft und die Stiftung Zürcher Kunsthaus an. In der Volksabstimmung vom 25. November hatte sich die Zürcher Bevölkerung für das Erweiterungsprojekt ausgesprochen. Nach der Erteilung der Baubewilligung am 31. Mai 2013 sind laut Medienmitteilung alle Voraussetzungen für einen Baustart im Dezember 2013 erfüllt gewesen.

Verwaltungsgericht verlangte Rekurs-Prüfung

Zunächste hatte das Baurekursgericht im Sommer 2013 der Stiftung Archicultura die Legitimation für einen Rekurs abgesprochen. Es wurde dann aber vom Zürcher Verwaltungsgericht im Januar 2014 angewiesen, den Rekurs zu prüfen. „Nach eingehender Prüfung“ sei nun der Rekurs von Archicultura vollumfänglich abgewiesen worden. Mit dem Erweiterungsprojekt soll das Zürcher Kunsthaus zum grössten Kunstmuseum der Schweiz ausgebaut wreden. Der zusätzliche Platz dabei entsteht, wird für Exponate aus der eigenen Sammlung genutzt sowie für die Kollektion der Stiftung E. G. Bührle mit zahlreichen Werken aus dem Impressionismus. (mai/sda)

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