Grosse Finanzlücke bei Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen
Die energetische Sanierung von Bauten soll mit dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen gefördert werden. Doch offenbar läuft dieses alles andere als rund. Wie die Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) in einer Untersuchung festgestellt hat, klafft bei dem Programm eine grosse Finanzlücke. Zudem sind Zuständigkeiten ungenügend geklärt und es gibt Doppelspurigkeiten.
Seit rund drei Jahren unterstützen Bund und Kantone energetische Gebäudesanierungen mit jährlich rund 180 Millionen Franken, die aus der Zweckbindung der CO2-Abgabe stammen. Davon fliessen zwei Drittel in sogenannten Programmteil A, der nach landesweiten Standards Sanierungen an der Gebäudehülle fördert. Das verbleibende Drittel kommt dem Programmteil B zugute: Sie werden als Globalbeiträge an die Kantone für Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, Abwärmenutzung sowie Gebäudetechnik ausgerichtet.
Für den Programmteil A sind das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Energie zuständig. Für den harmonisierten Vollzug des Programmes sind die Kantone verantwortlich. Wie die EFK mitteilt, stellte sie fest, dass der Programmteil A „unsystematisch“ organisiert ist und die Entscheidungsprozesse „kompliziert“ sind. Die Zuständigkeiten der beiden Bundesämter seien ungenügend geklärt, heisst es weiter. Die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten seien widersprüchlich organisiert, sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene. Zudem übersteigt die Nachfrage laut EFK seit 2010 die verfügbaren Fördermittel deutlich. Die bis 2014 voraussichtlich verfügbaren 575 Millionen Franken seien bereits im Oktober 2012 verpflichtet gewesen, hält die EFK fest.
Der Programmteil B wird über Globalbeiträge an die Kantone gesteuert. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung stimmen dort laut EFK gut miteinander überein. Zentral sei das harmonisierte Fördermodell, mit dem die kantonalen Programme vereinheitlicht werden. Je wirksamer das Programm eines Kantons sei, desto mehr Globalbeiträge erhält er.
Umsetzung beim Bundesamt für Energie konzentrieren
Die EFK schlägt vor, die Umsetzung beider Programmteile beim Bundesamt für Energie zu konzentrieren. Zudem sollen die Aufgaben und Kompetenzen stärker an die Kantone delegiert und die einheitliche Finanzierung über Globalbeiträge geprüft werden. Verbesserungsbedarf ortet die EFK bei der Aufsicht durch den Bund beim Teil B.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation ist mit den Empfehlungen einverstanden. Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren äusserte grundsätzliche Bedenken gegen eine ausschliessliche Finanzierung mit Globalbeiträgen. Das Parlament wird mit der Energiestrategie 2050 über die neue Finanzierung befinden können. (mai/mgt)