15:01 BAUBRANCHE

Gerüstbauer wird freigesprochen

Das Bezirksgericht Zürich hat einen Gerüstebauer von der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der Mann musste sich wegen eines Unfalls vor Gericht verantworten, der sich beim Bau des neuen Letzigrund-Stadions ereignet hatte.

Der tödliche Unfall geschah am 15. Mai 2007: Kurz vor Mittag stürzte bei der Baustelle des Stadions ein Gerüst ein. Zwei mazedonische Bauarbeiter fielen mit einer Plattform rund 15 Meter in die Tiefe. Der eine der beiden, ein heute 34-jähriger Hilfsarbeiter, überlebte mit schwersten Verletzungen, sein 43-jähriger Vorgesetzter starb allerdings.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den verantwortlichen Gerüstebauer Anklage erhoben, wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Köperverletzung: Der heute 41-jähriger Gerüstebauer habe es unterlassen, die Angestellten anzuweisen, Sicherheitsgurte zu tragen. Gegen ihn wurde eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie 500 Franken Busse beantragt. Am Dienstag beteuerte der Mann vor Gericht seine Unschuld. Er habe seinen Angestellten die notwendigen Instruktionen erteilt und habe sich während des Unfalls nicht im Stadion, sondern in der Pause befunden, erklärte er. Der Rechtsvertreter der Witwe des Verstorbenen forderte hingegen einen Schuldspruch und verwies auf die Aussagen des Hilfsarbeiters, der von Sicherheitsgurten nichts gewusst haben will. Zu den Gurten lagen in den Akten widersprüchliche Angaben vor. Dies nutzte der Verteidiger, der für einen Freispruch plädierte.

Nicht für alles verantwortlich

Das Gericht folgte dem Verteidiger und kam zu einem vollen Freispruch. Entscheidend dafür war die Tatsache, dass der tödlich verunglückte Vorarbeiter bei den Gerüstarbeiten eine grosse Sorgfaltspflicht und Mitverantwortung getragen hatte. Er habe genau gewusst, was passieren könnte, führte der Gerichtspräsident aus. Vom Angeklagten habe nicht erwartet werden können, dass er den ganzen Tag auf der Baustelle stehe, um persönlich die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu überwachen, sagte er weiter. Der Angeklagte könne nicht für alles verantwortlich sein.

Hauptverantwortlich für den Unfall war laut Bezirksgericht der verletzte Hilfsarbeiter, weil er einen falschen Keil herausgeschlagen hatte. Der Mann war bereits letztes Jahr wegen fahrlässiger Tötung für schuldig befunden worden. Die Richter sahen damals von einer Bestrafung ab, weil er noch heute unter den Folgen des Unfalls leidet. (sda)

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