14:13 BAUBRANCHE

Gegenvorschlag zur VCS-Initiative

Mit der Vorlage „Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur“ (FABI) will der Bundesrat Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur finanziell langfristig sichern. Sie soll als Gegenentwurf zur VCS-Initiative „Für den öffentlichen Verkehr“, die eine Verlagerung von Strassengeldern zur Schiene vorsieht, vors Volks kommen.

In der Vernehmlassung stiess FABI mehrheitlich auf grosse Zustimmung. Positiv beurteilt wurde namentlich die Finanzierung über einen Fonds, die Weiterführung der bisherigen Mittel und die Stossrichtung, beim Ausbau des Bahnnetzes den Schwerpunkt auf zusätzliche Kapazitäten statt auf eine weitere Verkürzung der Reisezeit zu setzen.

Auch der Umfang des Ausbauschrittes 2025 hätte nach Auffassung verschiedener Kreise grösser ausfallen sollen. Tragfähige Vorschläge zur Finanzierung einer entsprechenden Aufstockung wurden jedoch keine gemacht. Im Auftrag des Bundesrates erstellt nun das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die Botschaft ans Parlament: Die bisherigen Mittel des Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte sollen dabei in den künftigen unbefristeten Bahninfrastruktur-Fonds überführt werden: die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe und das Mehrwertsteuerpromille unbefristet, die Mineralölsteuermittel befristet bis voraussichtlich 2030. Zur Gleichbehandlung von Strasse und Schiene soll für den Strassenbereich eine Fondslösung geprüft werden.

2,3 Milliarden Franken

Wie in der Vernehmlassung verschiedentlich gefordert, erhöht der Bundesrat überdies die Bundesmittel um 100 Millionen Franken auf jährlich 2,3 Milliarden. Der Beitrag des Bundes soll zudem regelmässig dem vollen Wirtschaftswachstum angepasst werden. Damit zahlt der Bund ab 2025 jährlich 290 Millionen Franken mehr in den Bahninfrastuktur-Fonds ein, eine deutliche Steigerung.

Die weiteren zusätzlich benötigten Mittel für die Bahninfrastruktur kommen wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen aus einer Erhöhung des Trassenpreises um 100 Millionen Franken ab 2017. Als Ergänzung zur bereits beschlossenen Erhöhung um 200 Millionen per 2013, mit der die gesetzlich vorgeschriebene Deckung der Grenzkosten erreicht wird.

Fahrkosten-Abzug mit Obergrenze

Beim Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer schlägt der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse anstatt einer Obergrenze eine Pauschalierung vor: Künftig sollen Pendler maximal 3000 Franken für Fahrkosten abziehen können. Die Ausgaben müssen dabei belegt werden. Bei der Gestaltung des Fahrkostenabzugs bleiben die Kantone in ihren Steuersystemen frei. Im öffentlichen Verkehr können die Kosten für regionale Verbundabonnemente zweiter Klasse somit vollständig abgezogen werden, denn der maximale Betrag entspricht annähernd den Kosten für ein Zweit-Klass-Generalabonnement. Automobilisten können Kosten in Abzug bringen, die in etwa einer täglichen Pendlerdistanz von 20 Kilometern entsprechen. Mit der neuen Regelung können dem BIF rund 200 Millionen Franken zugeführt werden.

Kantone finanzieren Perrons und Unterführungen

Auf Wunsch der Kantone wird ein neues System entwickelt, das sie unter dem Strich mit jährlich zusätzlich rund 200 Millionen Franken belastet. Das Uvek prüft, ob die Kantone anstelle des ursprünglich geplanten Beitrags an den Bahninfrastruktur-Fonds künftig neu die Finanzierung der sogenannten Publikumsanlagen in den Bahnhöfen übernehmen könnten (z.B. Perrons, Treppen und Rampen, Über- und Unterführungen). Die neue Regelung würde sowohl für Bahnhofsanlagen auf dem Netz der SBB als auch auf jenem der Privatbahnen gelten. Dadurch entstünde den Kantonen ein Mehraufwand und der Bund würde finanziell entlastet. Im Gegenzug würde der Bund die Privatbahn-Infrastruktur mit Ausnahme der Publikumsanlagen allein finanzieren. Insgesamt würden sich die Kantone dadurch künftig mit zusätzlich rund 200 Mio. Franken an der Bahninfrastrukturfinanzierung beteiligen. Das Anliegen der Kantone, vermehrt bei der Planung mitwirken zu können, wird ebenfalls in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe weiterverfolgt und anschliessend auf Gesetzesstufe verankert.

Am Umfang von 3.5 Milliarden Franken und an den Projekten des Ausbauschrittes 2025 hält der Bundesrat fest. In der Vernehmlassung wurde ein Umfang von 5 bis 6 Milliarden gefordert. Angesichts der fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten verzichtet der Bundesrat aber auf eine Aufstockung. Mit der beschlossenen Finanzierung ist absehbar, dass für die nächsten Ausbauschritte nach Rückzahlung der Schulden des FinöV-Fonds jährlich bis zu 1,5 Mrd. für den Infrastrukturausbau zur Verfügung stehen werden. (mai/mgt)

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