17:53 BAUBRANCHE

Gebühren für Baubewilligungen decken Kosten nicht

Wer in der Stadt Zürich für einen Um- oder Neubau eine Bewilligung braucht, zahlt in den meisten Fällen nicht kostendeckende Gebühren. Deshalb lehnt der Stadtrat eine Motion ab, die eine Senkung der Gebühren fordert.

Die Gemeinderäte Daniel Meier (CVP) und Albert Leiser (FDP) hatten moniert, die Gebühren seien zu hoch. Unterstützt wurden sie dabei von 47 Mitunterzeichnenden. Diese Meinung kann der Stadtrat nicht teilen. In seiner Stellungnahme zur Motion führt er aus, dass das Amt für Baubewilligungen 2011 über 3600 Baugesuche im ordentlichen Verfahren behandelt habe. Unter Einbezug aller Leistungen, welche von verschiedenen Ämtern erbracht werden, betrage der Kostendeckungsgrad für das eigentliche Bewilligungsverfahren knapp 85 Prozent. Damit sei das Kostendeckungsprinzip nahezu erfüllt.

In der Tendenz seien es eher die kleinen Bauvorhaben, die die tatsächlich auflaufenden Kosten nicht decken. Grossprojekte wie etwa das von den Motionären zitierte „Sihlcity“, das rund 1,8 Millionen Franken an Gebühren hat entrichten müssen, decken die Kosten in etwa. Zwar erscheine der Betrag hoch, im Vergleich mit den Baukosten von 750 Millionen machten die Gebühren aber nur gerade 2,4 Promille aus. „Die von den Motionären versprochene Auswirkung auf die Mietkosten würde also trotz Gebührensenkung wohl ausbleiben“, stellt die Exekutive fest. Eine Senkung der Gebühren läuft nach Meinung des Stadtrates dem Verursacherprinzip zuwider: „Konkret würde es bedeuten, dass Kosten, die von Bauherrschaften verursacht werden, von den Steuerzahlenden berappt werden müssten. Darum beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, die Motion als erledigt abzuschreiben. Er sieht jedoch davon ab, die Gebühren zum jetzigen Zeitpunkt zu erhöhen.

Mit dem bereits laufenden Projekt „Verbesserung des Baubewilligungsverfahren“ will der Stadtrat jedoch zwei Stossrichtungen verfolgen: Erstens soll ein internes Verrechnungsmodell die von verschiedenen Ämtern erbrachten Leistungen transparenter ausweisen. Zweitens soll das Verfahren im Sinne von mehr Kundenfreundlichkeit optimiert und der „Gang durch die Ämter“ vereinfacht werden. (mai/mgt)

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