13:16 BAUBRANCHE

Fristverlängerung für Volksinitiative "Basel baut Zukunft"

Teaserbild-Quelle: Capri23auto

Die Basler Kantonsverfassung soll Vorgaben zu Transformationsarealen erhalten. Das fordert die im 2020 eingereichte Volksinitiative “Basel baut Zukunft”. Nun verlangt die Bau- und Raumplanungskomission dass die Frist zur Behandlung der Initiative verlängert wird, um einen breit abgestützten Kompromiss zu finden. Von der Vorlage betroffen wäre etwa “Klybeck Plus”. 

Die Volksinitiative “Basel baut Zukunft” verlangt, dass die Kantonsverfassung Vorgaben zu den Transformationsarealen erhält: So sollen mindestens 50 Prozent der Bruttogeschossfläche pro Bebauungsplan gemeinnützig im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes dauerhaft in Kostenmiete vermietet werden. Davon betroffen wären zum Beispiel das neue Stadtquartier "Klybeck Plus" oder die Arealentwicklung "Dreispitz Nord". 

Eingereicht worden ist die Initiative 2020. Ende Juni letzten Jahres präsentierte die Basler Regierung schliesslich einen Gegenvorschlag: Er sieht unter anderem vor, dass mindestens 33 Prozent der Wohnfläche gemeinnützig in Kostenmiete vermietet werden müssen. Allerdings will diese die Regierung im Gegensatz zur Initiative  nicht auf  Verfassungs-, sondern auf Gesetzesebene verankern.

Ein Kompromiss, damit Basel wieder attraktiver für Investoren wird

Doch nun beantragt die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) dem Grossen Rat eine Fristverlängerung für die Volksinitiative; Die Frist zur Behandlung im Parlament soll mit Einverständnis des Initiativkomitees bis zum 26. Juni verlängert werden. Wie die BRK heute Freitag mitteilte, soll die Volksabstimmung entsprechend am 24. November stattfinden. "Ziel ist es, einen Kompromiss zu finden, der möglichst breit abgestützt ist, um Rechtssicherheit bewirken zu können und dadurch Basel wieder attraktiver zu machen für Investoren", erklärte BRK-Präsident Michael Hug (LDP) gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA die Gründe für die beantragte Fristverlängerung. 

Das Initiativkomitee will erst über einen allfälligen Rückzug der Initiative entscheiden, wenn diese im Grossen Rat behandelt wird. Das Komitee hielt im November auf seiner Webseite fest, dass man kompromissbereit sei, aber von der BRK erwartet, dass diese den Gegenvorschlag der Regierung "verbessert". Somit ist es nun an der Kommission, einen Kompromiss auszuarbeiten, mit dem sowohl die Initianten- wie auch die Investorenseite leben können. (mai/sda)

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