13:16 BAUBRANCHE

FABI-Verordnungen gehen in die Anhörung

Vor rund einem Jahr hat das Schweizer Stimmvolk die Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) deutlich gutgeheissen. Jetzt gehen die dazu ausgearbeiteten Verordnungen bis Ende März in die Anhörung, mit dem Ziel sie auf den 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen.

Die Schweiz hat eines der am dichtesten genutzten Bahnnetze der Welt und das im Rahmen einer komplizierten Topografie. Um den hohen Standard an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit zu erhalten, muss laufend in die Bahninfrastruktur investiert werden. Gemäss dem Volksentscheid sollen Unterhalt, Betrieb und weiterer Ausbau der Bahninfrastruktur neu geregelt werden. Finanziert werden soll dies künftig über den Bahninfrastrukturfonds BIF. Zudem sollen Ausbaumassnahmen in Zukunft alle vier bis acht Jahre vom Parlament beschlossen werden.

Die FABI bringt neue Planungsprozesse und Finanzierungszuständigkeiten für die Bahninfrastruktur. So werden etwa die Kantone in Zukunft einen Beitrag von rund 500 Millionen Franken in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) leisten müssen. Im Gegenzug werden sie jedoch von der Finanzierung der Privatbahn-Infrastruktur im Umfang von rund 300 Millionen Franken pro Jahr entlastet.

Personen- und Zugkilometer dienen als Berechnungsgrundlage

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat für den Finanzierungsbeitrag der Kantone an den Bahninfrastrukturfonds nun einen ausführlichen Verteilerschlüssel ausgearbeitet: Dieser sieht vor, dass pro Kanton die von Bund und Kantonen gemeinsam bestellten Personen- und Zugskilometer im regionalen Personenverkehr je zur Hälfte als Berechnungsgrundlage berücksichtigt werden. Die Zugkilometer - oder vielmehr die Strecke, welche vom Zug gefahren wird - werden unabhängig vom Auslastungsgrad gerechnet; Und die Personenkilometer entsprechen den im Zug zurückgelegten Kilometern aller Fahrgäste. Die Beträge sollen jährlich aktualisiert und den Kantonen jeweils im Februar des Vorjahres zur Verfügung gestellt werden, damit die Kantone sie in ihren Budgets berücksichtigen können.

Weitere Themen der Verordnungsänderungen sind etwa die Anpassung des Schlüssels der Kantonsbeteiligung im regionalen Personenverkehr, weil in Zukunft die Privatbahninfrastruktur vom Bund und nicht mehr von den Kantonen finanziert wird. Zudem werden der Umgang mit der Vorfinanzierung von Ausbauprojekten, die Abgrenzungen zwischen Substanzerhalt und Ausbau sowie zur Frage, ab welchem Ausmass der Bund Schäden durch Naturereignisse abdeckt, präzisiert.

Laut dem Bundesamt für Verkehr BAV ist diesen Sommer noch eine weitere Vernehmlassung im Nachgang zur FABI vorgesehen: Sie dient dem Zweck, vereinzelte Abgleiche in der Gesetzgebung vorzunehmen, damit der FABI-Systemwechsel nahtlos in die bestehende Gesetzgebung eingefügt werden kann. Dabei geht es etwa um die Sicherstellung der Finanzierung von Investitionen in Seilbahnen, die Gleichbehandlung von Kantons- und Bundeseinlagen in den BIF oder um die Abgrenzung der Verantwortung bei Bahnhöfen mit mehreren Unternehmen und Betreibern. (mai/sda/mgt)

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