14:33 BAUBRANCHE

FABI: Kantone zahlen 500 Millionen an Bahninfrastruktur-Fonds

Die Umsetzung der Vorlage "Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur" ist mit neuen Zuständigkeiten bei der Finanzierung verbunden. So müssen sich die Kantone mit 500 Millionen Franken am neuen Bahninfrastrukturfonds (BFI) beteiligen. Über die Aufteilung wurde lange debattiert. Nun hat der Bundesrat entschieden.

Zwar ist im Gesetz geregelt, dass für die Berechnung des Kantonsanteils zwei Faktoren massgeblich sind, nämlich wie lange die Strecken sind, welche Strecken Personen und welche Strecken Züge gesamthaft in einem Kanton zurücklegen. Aber wie stark die Personen- oder vielmehr die Zugkilometer gewichtet werden, ist nicht definiert.

Der Bundesrat hatte den Kantonen vorgeschlagen, beide Faktoren gleich zu gewichten. Allerdings waren damit nicht alle einverstanden: Je nachdem, bei welcher Berechnung sie besser abschneiden, wollten sie die Personen- oder Zugkilometer höher gewichtet haben. Sind beispielsweise die Züge in einem Kanton gut ausgelastet, hat der Kanton ein Interesse daran, dass die Personenkilometer einen möglichst kleinen Einfluss auf die Berechnung haben. Eine Einigung kam nicht zu Stande. Doch wie das Bundesamt für Verkehr 8BAV) auf Anfrage der SDA festhielt, hat in der Anhörung aber die grosse Mehrheit der Teilnehmenden zugestimmt, Zug- und Personenkilometer gleich zu gewichten. Auch die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) hat den Vorschlag gut geheissen.

Zürich zahlt am meisten

Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat nun heute Mittwoch den Verteilschlüssel in der Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV) festgelegt. Den grössten Beitrag zahlt Zürich: 2016 beläuft sich der Beitrag auf knapp 116 Millionen Franken. Derweil muss Bern 82 Millionen Franken an den BFI beisteuern, der Kanton Aargau 35,8 Millionen Franken. Am wenigsten bezahlen Uri und Appenzell Innerrhoden mit rund 1,26 Millionen respektive 1,24 Millionen Franken. Die Beiträge werden jährlich neu berechnet.

Anfang 2016 tritt die Verordnung in Kraft, zusammen mit der Verfassungsbestimmung zur Vorlage betreffend „Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur“ (FABI) und den geänderten Gesetzen. Die Vorlage war von Volk und Ständen im Februar 2014 mit 62 Prozent Ja-Stimmen gut geheissen worden worden. Sie bildet die Grundlage dafür, dass Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahn künftig aus einem Topf finanziert werden. Dafür wird der unbefristete BFI geschaffen.

Neu nur noch Bevölkerungsdichte massgebend

Heute Mittwoch hat der Bundesrat weitere Ausführungsbestimmungen dazu beschlossen: So wurde unter anderem hat die Berechnungsgrundlage für die Kantonsanteile bei der Finanzierung des regionalen Personenverkehrs neu definiert. Damit ist künftig nicht mehr die Länge des Privatbahnnetzes, sondern nur noch die die Bevölkerungsdichte massgebend. Das heisst: Umso dünner besiedelt ein Kanton ist, desto höher ist der Anteil des Bundes an der Finanzierung des RPV. Dies führt dazu, dass sich beispielsweise Basel-Stadt mit 73 Prozent beteiligen muss und Graubünden mit lediglich 20 Prozent.

Zudem hat der Bundesrat präzisiert, wie Kantone oder weitere Beteiligte vorgehen müssen, wenn sie beschlossene Ausbaumassnahmen vorfinanzieren wollen. Unter anderen hält die Verordnung fest, dass für den vorfinanzierten Betrag kein Zins geschuldet ist. Daneben enthält sie auch Regeln für Fälle, in welchen Kantone oder andere Akteure nicht die beschlossene Ausbaumassnahme, sondern Alternativen oder zusätzliche Bauten umsetzen wollen: Sie müssen nicht nur die Mehrkosten für die Erstellung, sondern auch die Kosten für Betrieb und Substanzerhalt bezahlen. Und zwar während 40 Jahren ab Inbetriebnahme. Eine solche Regelung könnte etwa beim allfälligen Bau eines Tiefenbahnhofs Genf zum Tragen kommen.

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