Erneut weniger Geld für Photovoltaik-Anlagen
Die Betreiber von Solaranlagen bekommen künftig weniger Fördergelder. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, die Vergütungssätze für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) nächstes Jahr um bis zu 28 Prozent zu senken. Der Branchenverband Swissolar sieht diesen Schritt als problematisch und verlangt ein KEV-Kontingent.
Bundesbern verweist in einer Mitteilung auf die sinkenden Preise und die tieferen Gestehungskosten auf dem Photovoltaik-Markt. Der Bundesrat hatte die Ansätze in den letzten Jahren laufend gesenkt. Die neuen Sätze gelten für Anlagen, die nach Inkrafttreten der Verordnungsrevision in Betrieb genommen werden.
Die KEV-Vergütungssätze werden per 1. April und 1. Oktober 2017 gesenkt. Nach dem zweiten Schritt liegen sie bei 13,7 Rappen für angebaute und freistehende Anlagen und bei 15,8 Rappen für integrierte Anlagen. Je nach Anlagengrösse entspricht das einer Reduktion von 10 bis 28 Prozent.
Die Einmalvergütung für Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kW wird ebenfalls schrittweise gesenkt. Für angebaute und freistehende Anlagen sinkt der Leistungsbeitrag um insgesamt 100 Franken/Kilowatt (kW). Für integrierte Anlagen sinkt der Grundbeitrag um 200 Franken und der Leistungsbeitrag um insgesamt 150 Franken/kW.
Auch Kleinwasserkraftwerke erhalten weniger
Ab dem 1. Januar 2017 gelten auch für neue Kleinwasserkraftwerke neue Ansätze. Die Grundvergütung sinkt je nach Leistungsklasse um 4 bis 18 Prozent, der Wasserbau-Bonus um 14 bis 50 Prozent. Nicht betroffen sind gemäss der Mitteilung Betreiber von Anlagen, die ab dem 1. Januar 2017 in Betrieb gehen, jedoch schon vorher einen positiven Bescheid erhalten und die vollständige erste Projektfortschrittsmeldung eingereicht haben.
KEV-Kontingent als Gegenleistung
Swissolar, der schweizerische Fachverband für Solarenergie, findet den Beschluss aus Bundesbern nicht in Ordnung. Dieser Schritt sei problematisch. Die Absenkung der Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen basiere auf unrealistischen Annahmen zur Kostensenkung bei Solarmodulen und berücksichtige die verschiedenen Faktoren, die die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen, nicht. Die Absenkung sei deutlich stärker als die zu erwartende Preisreduktion im gleichen Zeitraum, heisst es in einer Stellungnahme.
Auch für die neuen Ansätze der Einmalvergütung bringt der Verband kein Verständnis auf. Insbesondere stört ihn laut Mitteilung die überproportionale Absenkung bei dachintegrierten Anlagen; für eine typische 10-kW-Anlage auf einem Einfamilienhaus betrage sie 22 Prozent. «Diese Alternative zur KEV ist zurzeit der wichtigste Anreiz für Investoren und damit essentiell für den Fortbestand des Photovoltaik-Markts bis zur Einführung der Energiestrategie 2050», moniert Swissolar.
Im Gegenzug zur beschlossenen Absenkung verlangt der Verband für nächstes Jahr ein KEV-Kontingent für Photovoltaikanlagen in der Höhe von 100 Megawatt. So könne einerseits ein Stop-and-Go vor der Einführung der Energiestrategie verhindert werden, andererseits könne ein massgeblicher Beitrag zum Abbau der KEV-Warteliste mit über 35'000 Photovoltaik-Projekten geleistet werden. (sda/mt)