Erleichterte Ruhezeitvorschriften
Wiegt ihr Fahrzeug nicht mehr als 7,5 Tonnen sollen sich beispielsweise Handwerker, die Material, Ausrüstungen und Maschinen für die Ausübung ihres Berufs transportieren, künftig nicht mehr an Arbeits- und Ruhezeiten halten müssen. Das Bundesamt für Strassen (Astra) will die entsprechende Verordnung dahingehend ändern. Heute startete die die Anhörung, sie dauert bis 4. November.
Gewisse Einschränkungen bestehen auch nach einer angepassten Verordnung: Wie das Astra mitteilt, sind solche Transporte nur dann von Arbeits- und Ruhezeitvorschriften ausgenommen, wenn es sich dabei um keine gewerblichen Sachentransporte oder privaten Fahrten handelt. Des Weiteren muss sich das Ziel innerhalt eines Umkreises von 100 Kilometern vom Unternehmensstandort befinden. Zudem darf das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrzeugführenden sein. .
Mit der Verordnungsänderung werden laut Astra die Wettbewerbsbedingungen für Handwerker in der Schweiz und der EU angeglichen. Eine identische Regelung gelte in der EU ab März 2015. (mai)