15:41 BAUBRANCHE

Ende des Tessiner Asphaltskandals

Im Zusammenhang mit dem Tessiner Asphaltskandal haben sich der Kanton und die Stadt Lugano mit 17 Tessiner Strassenbaufirmen auf einen Vergleich geeinigt. Die Unternehmen, die während fünf Jahren illegale Preisabsprachen getroffen hatten, zahlen jetzt eine Abfindung von insgesamt 4,9 Millionen Franken.

Der Kanton erhält von dieser Summe 4,35 Millionen Franken. Der Anteil Luganos beträgt 550 000 Franken. Als eine Entschädigung im juristischen Sinne, die ein Schuldeingeständnis impliziere, sei die Zahlung nicht zu verstehen, sagten Vertreter aller Parteien im Rahmen einer Medienkonferenz. Eine juristische Basis für Schadensersatz gebe es nicht. Alle Beteiligten hätten gezielt den aussergerichtlichen Weg gewählt, um hohe Kosten und lange Verfahrensdauern zu umgehen, erklärte Baudirektor Marco Borradori. Zudem hätte ein juristisches Verfahren wenig Aussicht auf Erfolg gehabt.

Kartell aus 17 von 18 im Tessin tätigen Baufirmen

Der Asphaltskandal geht auf die Jahre 1999 bis 2005 zurück. Damals sollen 17 von 18 im Tessin tätigen Strassenbaufirmen ein Kartell gebildet haben. Zu diesem Ergebnis kam die Wettbewerbskommission (Weko)bei einer Untersuchung im Jahr 2007. Drei Jahre später bestätigte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts diesen Sachverhalt. Gemäss Weko hatten sich die Strassenbelagsfirmen untereinander hinsichtlich der Vergabe öffentlicher und privater Bauaufträge abgesprochen und damit die Preise für Asphaltierungsarbeiten künstlich in die Höhe getrieben. Rückwirkend machte der Kanton eine Schadenssumme zwischen rund 19 und 45 Millionen Franken geltend. Die Stadt Lugano sprach von einem Verlust von rund 3,5 Millionen, der ihr durch die überteuerten Offerten entstanden sei.

Die Weko verurteilte in ihrem Bericht von 2007 den Verstoss gegen das Kartellgesetz. Die Firmen blieben jedoch, weil sie die Absprachen vor der Verschärfung des Kartellrechts im Jahr 2005 getroffen hatten. Dennoch erstattete die Stadt Lugano im Jahr 2007 Anzeige bei der Tessiner Staatsanwaltschaft. Die Stadt berief sich auf eine von ihr im Jahr 2004 eingeführte Vertragsklausel, nach der die Offerten von Baufirmen nicht das Resultat von Absprachen seien dürfen.

Bitumenpreise sanken erst nach Weko-Untersuchung

Die Bitumenpreise sanken im Tessin aber erst im 2005 – und zwar bis zu 40 Prozent. Also nachdem die Weko ihre Untersuchungen eingeleitet hatte. 2008 schloss die Tessiner Staatsanwaltschaft das Strafverfahren mit einer Nichteintretensverfügung ab. Die Beschwerdekammer annullierte den Beschluss und forderte weitere Untersuchungen.

Das Verfahren sei noch offen, sagte Giovanna Masoni Brenni von der Stadt Lugano heute Donnerstag. Man ziehe aber im Rahmen des Vergleichs die Anzeige zurück. Laut dem Tessiner Baudirektor Marco Borradori und Masoni Brenni ist die Vergleichssumme von insgesamt knapp 4,9 Millionen Franken trotz der deutlich höher kalkulierten Schadenssumme ausreichend. Es liege nicht in ihrem Interesse, die beteiligten Firmen zu ruinieren. Ziel sei es vielmehr, nachhaltig einen stabilen Markt zu schaffen. (mai/sda)

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