Einheitliche Baubegriffe und Messweisen
Baubegriffe und Messweisen sollen vereinheitlicht werden. Der Schaffhauser Kantonsrat hat ohne Gegenstimme beschlossen, der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) beizutreten.

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Mit Schaffhausen sind es nun sechs Kantone, dem IVBH beigetreten sind.
Wie die Höhe eines Hauses oder der Abstand zwischen Gebäuden gemessen wird, ist von Kanton zu Kanton verschieden. Dies macht die Planung kompliziert und teuer. Mit der IVHB sollen insgesamt 30 Definitionen und Messweisen in die kantonale Gesetzgebung eingeführt werden. Die Neudefinitionen werden dem Baugesetz in einem Anhang beigefügt. Bereits der Vereinbarung beigetreten sind die Kantone Bern, Fribourg, Graubünden, Baselland und Aargau. Die IVBH tritt in Kraft, wenn noch ein weiterer Kanton dazukommt.
Gleichzeitig soll in Schaffhausen das Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz) revidiert werden. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft den Energiebereich. Auch hier geht es um eine Harmonisierung. Die Konferenz der Energiedirektoren hat Mustervorschriften verabschiedet, die nun dem Schaffhauser Baugesetz nun hinzugefügt werden. Neben diesen, wird auch die Vorbildfunktion von Kanton und Gemeinden in den Bereichen Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien festgeschrieben. Die SP-Fraktion monierte in der ersten Lesung, dass aus der angekündigten Revision nur ein "Revisiönchen" geworden sei.
Nicht geregelt wird mit der IVHB allerdings die Hortung von Bauland. Man habe die "Vorlage nicht überladen" wollen, schreibt der Regierungsrat dazu in seinem Bericht. Mittelfristig müsse jedoch eine Lösung gesucht werden. Luat Regierungsrat Reto Dubach ist diese in Arbeit.
Geregelt wird hingegen der Bau von Solaranlagen. Sind diese nicht grösser als 35 Quadratmeter brauchen sie keine behördliche Bewilligung. Eine Ausnahme sind allerdings denkmalgeschützte Gebäude oder Ortsbildschutzzonen. Daneben wird der der Bau von Mobilfunkanlagen fest gelegt: In reinen Wohnzonen sollen solche Anlagen nur dann noch bewilligungsfähig sein, wenn kein Standort in einer anderen Zone möglich ist. (mai/sda)
Linktipp: Website der Bau- Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz