17:11 BAUBRANCHE

Ein Zuhause für Kunst und Natur

Teaserbild-Quelle: zvg

Vor allem auf Gemeindebene war die Bandbreite der baurelevanten Vorlagen gross: Neben dem Zürcher Kunsthaus erhielt auch das neue Naturmuseum der Stadt St. Gallen vom Stimmvolk grünes Licht. In der Region Oberengadin erteilten alle elf betroffenen Gemeinden zusätzlichen Zweitwohnungsregeln eine Abfuhr. Ebenfalls bachab ging die Initiative der Luzerner Juso: Sie hätte der Stadt Luzern verboten, sich an der Planung und Realisierung des Südzubringers zu beteiligen.

Abstimmungen auf Gemeindebene

St. Gallen: OK für den Neubau des Naturmuseums. Die Stadt kann ein neues Naturmuseum beim Botanischen Garten errichten. Mit einem deutlichen Mehr stimmte der Souverän dem dafür nötigen 20-Millionen-Franken-Kredit zu. Damit erhält die Sammlung des heutigen Naturmuseum mehr Platz für Ausstellungen, ein Café und einen Laden. Bisher befanden sich Natur- und das Kunstmuseum im Stadtpark unter einem Dach. Zieht das Naturmuseum aus, übernimmt das Kunstmuseum die Räume von Tieren, Mineralien und Co. Insgesamt kostet das neue Naturmuseum 40 Millionen Franken, davon bezahlt die Stadt die Hälfte selber. Für die restlichen 20 Millionen kommen eine Stiftung und der Kanton auf. Ebenfalls ein OK erhielt der Kredit von 17,5 Millionen Franken für den neuen Werkhof der Stadt. Er wird auch beim botanischen Garten untegebracht.

Zürich: Kunsthaus kann erweitert werden. Jetzt liegen dem Projekt des britischen Stararchitekten David Chipperfield keine Steine mehr im Weg: Verläuft alles planmässig, öffnet der Neubau in rund fünf Jahren seine Pforten. Die Stadtzürcher Stimmberechtigten haben die entsprechende Finanzierungsvorlage angenommen. Insgesamt kostet die Kunsthaus-Erweiterung 206 Millionen Franken. Die Stadt Zürich bezahlt daran nun einen Investitionsbeitrag von 88 Millionen Franken. Hinzu kommen noch 5 Millionen Franken an die Vorlaufkosten während der Bauzeit. Ausserdem erhöht sie ihren Beitrag an die jährlichen Unterhalts- und Betriebskosten um 7,5 auf 17,5 Millionen Franken. Weil die Stadt wegen der gewonnenen Abstimmung einen namhaften Beitrag bezahlt, fliesst auch Geld vom Kanton. Er entnimmt dem Lotteriefonds 30 Millionen Franken für den Erweiterungsbau und stellt das Grundstück beim Heimplatz per Baurechtsvertrag kostenlos zu Verfügung. Die restlichen 88 Millionen Franken steuert mit der Zürcher Kunstgesellschaft der Trägerverein bei.

Säuliamt: Aus für Golfplatz Zugersee. Weil die Zürcher Säuliamts-Gemeinden bzw. alle 14 Gemeinden des Bezirks Affoltern die dafür nötige Richtplanänderung ablehnten, kann der Golfplatz rund um den Kappeler Milchsuppenstein nicht realisiert werden. Das Projekt war von Beginn an umstritten: Der 18-Loch-Golfplatz hätte 83 Hektaren gross werden sollen. Je zur Hälfte wäre der Platz auf Zuger und Zürcher Kantonsgebiet zu liegen gekommen, und mittendrin wäre der Kappeler Milchsuppenstein gestanden, der an den Kampf der reformierten Zürcher gegen die katholischen Innerschweizer erinnert. – Die Zonenplan in der Zuger Gemeinde Baar wird damit nun überflüssig.

Luzern: Südzubringer wird unterstützt. Das Stimmvolk der Stadt hat die Initiative „Kein Südzubringer in die Stadt“ abgelehnt. Die von den Juso lancierte Abstimmungsvorlage hätte der Stadt verbieten sollen, sich an der Planung und Realisierung des Südzubringers zu beteiligen. Nach Ansicht der Partei bringt das Projekt nur mehr Kapazitäten für den motorisierten Individualverkehr. Beim Südzubringer handelt es sich eine vorgesehene Strassenverbindung zwischen dem A2-Anschluss Luzern-Kriens und dem Stadtgebiet südlich des Bahnhofs. Er ist Teil des Agglomerationsprogramms Luzern und soll den Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof erschliessen sowie das Stadtzentrum vom Verkehr entlasten.

Zug: Casino wird weiter saniert. Auch die zweite Etappe der Sanierung des Theaters Casino Zug kann in Angriff genommen werden. Das Stimmvolk hat der Sanierung zugestimmt, allerdings die Erweiterung des Foyers abgelehnt. Mit einer Foyererweiterung hätten die Kosten der zweiten Etappe der Gesamtsanierung rund 18,7 Millionen Franken betragen. Ohne diesen Ausbau liegen die Kosten nun bei 13,64 Mio. Franken.

Oberengadin: Absage an Zweitwohnungs-Regeln. Die Volksinitiative „Wohnen im Oberengadin“ wurde von allen elf betroffenen Gemeinden deutlich verworfen. Die von der Freien Liste lancierte Initiative verlangte einen Erstwohnungsanteil von 50 Prozent in allen Bauzonen aller Oberengadiner Gemeinden. Erfasst werden sollten zudem bereits bestehende Wohnungen, wenn sie baulich wesentlich verändert werden. - Das Oberengadiner Parlament bzw. der Kreisrat hatte sich gegen das Volksbegehren ausgesprochen und auf einen Gegenvorschlag verzichtet.

Winterthur: Ja zum flächendeckenden Glasfasernetz. Zusammen mit der Swisscom kann die Stadt nun ein flächendeckendes Glasfasernetz bauen. Die Stimmberechtigten sagten deutlich ja zur Vorlage. Bis 2017 sollen rund 95 Prozent aller Wohnungen und Geschäfte an das schnelle Datennetz angeschlossen werden. Diejenigen Glasfasern, die schon vorher verlegt wurden, werden in die Kooperation zwischen der Stadt und Swisscom integriert. Von den Investitionskosten bezahlt die Swisscom 60 Prozent der, was etwa 70 Millionen Franken entspricht. Den Rest finanzieren die Stadtwerke.

Kantonale Abstimmungen

Zürich: Mehr Transparenz bei den Mieten. Künftig müssen Hauseigentümer Neumietern wieder unaufgefordert die Höhe der Vormiete mitteilen. Die Stimmberechtigten haben eine entsprechende Initiative des Zürcher Mieterverbandes (MV) gutgeheissen. Die Formularpflicht gilt, wenn sich der Leerwohnungsbestand im Kanton auf 1,5 Prozent oder weniger beläuft. Am 1. Juni dieses Jahres betrug dieser 0,56 Prozent. Eine Formularpflicht bestand im Kanton Zürich schon einmal zwischen 1994 und 2004. 2003 wurde sie vom Volk abgeschafft.

Freiburg: Elektroheizungen bleiben. Auch weiterhin werden im Kanton Elektroheizungen toleriert. Die Stimmberechtigten lehnten ein neues kantonales Energiegesetz knapp ab. Es hätte die Hauseigentümer verpflichtet, Elektroheizungen bis im Jahr 2025 zu ersetzen. Das Referendum gegen das Energiegesetz war nur wegen des Passus über Elektroheizungen ergriffen worden. Das Verbot von Elektroheizungen hätte rund 6000 Gebäude betroffen, was weniger als 10 Prozent des Immobilienparks entspricht. Die betroffenen Hauseigentümer wehrten sich während des Abstimmungskampfes vehement gegen das Verbot, das sie als unverhältnismässig bezeichneten.

Genf: Lockerung des Mietschlichtungsverfahrens. Die Genfer sagten deutlich Ja zur Änderung. Dabei geht es um folgendes: Bisher verlor ein Antragsteller, der nicht persönlich an der Verhandlung der Schlichtungskommission teilnehmen konnte, alle Rechte. Selbst wenn er sich von einer mandatierten Person vertreten liess. Dies ist mit der Abstimmung nun hinfällig geworden. (mai/sda)

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