15:11 BAUBRANCHE

Eigenmietwert soll fallen

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Wie letzten Juni angekündigt will der Bundesrat den Eigenmietwert für alle Wohneigentümer abschaffen. In der Vernehmlassungsbotschaft hat er die Details zum indirekten Gegenvorschlag zur Initiative des Hauseigentümerverbands vorgestellt.

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Laut Bundesrat müssen Kantone mit einem hohen Zweitwohnungsbestand mit beträchtlichen Mindereinnahmen rechnen.

Dem vom Hauseigentümerverband (HEV) getragenen Volksbegehren steht der Bundesrat allerdings ablehnend gegenüber: Eine auf Rentner beschränkte fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung würde zu einer Ungleichbehandlung von Wohneigentümern führen und das Steuerrecht unnötig verkomplizieren. Ausserdem sieht laut Bundesrat die HEV-Initiative zu viele Abzugsmöglichkeiten vorsieht.

Der Bundesrat will dagegen - wie bereits bekannt - nur noch zwei Abzugsmöglichkeiten. Berücksichtigt werden sollen lediglich die Schuldzinsen beim Ersterwerb und qualitativ hochstehende Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Damit will die Regierung den in der Verfassung verankerten Aufträgen Rechnung tragen, das Wohneigentum und Energiesparen zu fördern. Nicht mehr abzugsfähig sein sollen dagegen Unterhaltskosten, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten.

Laut der Volksinitiative könnten die vom Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung profitierenden Rentner weiterhin Unterhaltskosten bis 4000 Franken abziehen. Dasselbe würde für die vollen Kosten für Energiespar-,Umweltschutz- und denkmalschützerische Massnahmen gelten. Nur die Hypothekarzinse dürften sie nicht mehr abziehen.

Kantonale Sondersteuer erlauben

Die Vernehmlassungsvorlage sei so ausgestaltet, dass der Bund keine Mindereinnahmen erleide. Hingegen müssten Kantone mit einem hohen Zweitwohnungsbestand mit beträchtlichen Mindereinnahmen rechnen, schreibt der Bundesrat. Um nicht am Widerstand jener Kantone zu scheitern, will er eine kantonale Sondersteuer auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften zulassen. Sie soll nach Grundlage des Vermögenssteuerwerts der Zweitliegenschaft vor Abzug der Schulden bemessen werden.Die Sondersteuer soll die kantonalen Vermögenssteuern wie auch die kantonalen Einkommenssteuern auf allfälligen Erträgen aus Vermietung oder Verpachtung ersetzen. Aber noch ist nicht klar, ob diese Sondersteuer verfassungskonform ist. Der Bundesrat will diese Frage bis zum Ende der Vernehmlassung am 15. Februar nächsten Jahres klären. Die Botschaft an die Räte will er dann im Sommer vorlegen. (sda)

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