09:08 BAUBRANCHE

Die Angst vor dem Investitionsstreik

Teaserbild-Quelle: Thomas Staenz

Der Bundesrat will den Eigenmietwert abschaffen und die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten einschränken. Die Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft «bauenschweiz» fürchtet, dies könnte fatale Folgen für den Renovationssektor haben.

Thomas Staenz

Quelle: Thomas Staenz

Die Folgen der Abschaffung des Eigenmietwerts sind umstritten.

Der Eigenmietwert beim selbstgenutzten Wohneigentum wird seit der Einführung der direkten Bundessteuer besteuert. Jahrzehntelang war dies unumstritten. Doch seit einiger Zeit wird die Besteuerung dieses als fiktiv empfundenen Einkommens in Frage gestellt. Der Schwyzer SVP-Ständerat Alex Kuprecht hat beispielsweise im Dezember 2005 mit 14 Mitunterzeichnern eine Motion eingereicht, die vom Bundesrat die Abschaffung der Eigenmietwertsbesteuerung verlangt. Die Landesregierung antwortete in ihrer Stellungnahme, sie sehe «im gegenwärtigen Zeitpunkt» keinen Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsbesteuerung. In den Jahren 2006/2007 haben jedoch sowohl National-, als auch Ständerat die Motion Kuprecht überwiesen und damit dem Bundesrat den verbindlichen Auftrag erteilt, innert zwei Jahren eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Anfang 2009 reichte der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» ein. Dies bot dem Bundesrat die Gelegenheit, das Volksbegehren mit einem indirekten Gegenvorschlag zu kontern und den Parlamentsauftrag mit einer Gesetzesvorlage zu erfüllen.

Unbegründete Privilegierung

Die HEV-Initiative will Rentnern und Rentnerinnen mit Wohneigentum erlauben, zwischen zwei Besteuerungsmöglichkeiten zu wählen:

  • Mit Eigenmietwert: bisherige Steuerabzugsmöglichkeiten bleiben bestehen.
  • Ohne Eigenmietwert: Schuldzinsen und Versicherungsprämien können nicht mehr abgezogen werden.

Der Bundesrat lehnt diese Initiative ab, weil sie eine nicht zu begründende Ungleichbehandlung bewirke und das Steuerrecht verkompliziere. Deshalb stellt er dem Volksbegehren einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber (siehe Hintergrund). Die Eigenmietwertbesteuerung soll für alle Wohneigentümer abgeschafft werden. Dafür sollen keine Abzüge mehr für Unterhaltskosten und Schuldzinsen möglich sein. Einzig «besonders wirkungsvolle» Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie denkmalpflegerische Arbeiten sollen noch abzugsfähig bleiben. Ersterwerber von Wohneigentum dürfen ihre Schuldzinsen weiterhin von den Steuern abziehen, allerdings zeitlich und betragsmässig begrenzt. Die entsprechende Botschaft hat der Bundesrat Ende Juni verabschiedet.

Hohe Einkommen stärker belastet

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat errechnet, dass mit der Streichung der Abzugsmöglichkeiten rund 450 Millionen Franken mehr in die Bundeskasse fliessen. Dem stehen Mindereinnahmen von rund 365 Millionen Franken gegenüber, die von den Abzügen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie für den Ersterwerb von selbstbewohnten Wohneigentum herrühren. Da diese Zahlen auf Schätzungen beruhen, rechnet die Steuerverwaltung unter dem Strich mit einer «schwarzen Null». Weiter hat sie berechnet, dass hohe Einkommensklassen vom heutigen Abzugssystem profitieren, während diese mit dem Gesetzesentwurf des Bundesrats steuerlich stärker belastet würden. Das lässt sich aber nach Ansicht des Bundesrats durch eine Änderung der Struktur der Vermögensanlagen ausbügeln.

Junge benachteiligt

Sofort nach Bekanntgabe des bundesrätlichen Gegenvorschlags hat der HEV verlauten lassen, dass er an seiner Initiative festhält. Der Gegenvorschlag führt nach Ansicht des HEV zu einer Benachteiligung junger Wohneigentümer, weil die vorgesehene massive Beschränkung des Schuldzinsabzugs es erschweren würde, zu Hypothekarkrediten für den Hausbau zu kommen. Haushalte in der Ansparphase seien genötigt, noch mehr Sparkapital zu bilden, um die steuerliche Mehrbelastung auszugleichen.

Bedrohung für Renovationssektor

Obwohl nicht zur Vernehmlassung eingeladen, hat sich auch «bauenschweiz», die Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft, in die Diskussion um die Abschaffung des Eigenmietwerts eingeschaltet. In seiner Eingabe erinnert «bauenschweiz» daran, dass die Baubranche von der Ausgestaltung der Wohneigentumsbesteuerung «naturgemäss stark betroffen» ist und jährlich einen Umsatz von 50 Milliarden Franken erzielt.

«bauenschweiz» lehnt den Gegenentwurf des Bundesrats vehement ab: Wenn Unterhaltskosten nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können, habe dies «fatale» Folgen für den Erhalt des Gebäudebestands. Nach wie vor bestehe auf dem schweizerischen Liegenschaftsmarkt ein grosser Unterhalts- und Erneuerungsbedarf. Die positive Entwicklung, welche nach jahrelangen Diskussionen zur Abschaffung der so genannten Dumont-Praxis geführt habe, werde nun wieder gefährdet, argumentiert «bauenschweiz». Gemäss dieser Praxis durften in den ersten fünf Jahren seit dem Erwerb einer «stark vernachlässigten» Liegenschaft die Unterhaltskosten für unterlassene Unterhaltsarbeiten nicht von den Steuern abgezogen werden. Dies habe bis vor kurzem laufend dazu geführt, dass notwendige Renovationen hinausgeschoben wurden.

Renovationen nicht mehr verzögern

Dass Renovation und Unterhalt von Liegenschaften für das Baugewerbe von erheblicher Bedeutung sind, zeigt eine repräsentative Umfrage des Schweizerischen Baumeisterverbands, auf die sich «bauenschweiz» in seiner Eingabe stützt: 31 Prozent der befragten Mitgliedsfirmen erwirtschaften mehr als 20 Prozent ihres Umsatzes im Segment Sanierungen und Umbauten. Über 34000 Betriebe mit 300000 Arbeitsplätzen sind im Baugewerbe aktiv. 80 Prozent davon beschäftigen weniger als zehn Mitarbeitende. Beschäftigungspolitisch sei deshalb der Steuerabzug für Renovations- und Unterhaltsarbeiten für viele Betriebe «von existenzieller Bedeutung», hält der Dachverband fest. Gleichzeitig warnt er vor einer weiteren Auswirkung, die nicht zu unterschätzen sei: Ohne Steuerabzugsmöglichkeit steige der Anreiz für Schwarzarbeit bei Hausrenovationen. «bauenschweiz» hält fest, dass für die Baubranche nur ein System akzeptabel ist, das den Abzug der effektiven Unterhaltskosten erlaubt.

Der Gesetzesentwurf des Bundesrats fördert nach Ansicht von «bauenschweiz» das Aufschieben von Renovationsarbeiten und damit die Tendenz zur Verslumung von Wohngebieten wegen versäumter Erneuerungsinvestitionen. Damit könnte die Baubranche ihre konjunkturstabilisierende Rolle verlieren, fürchtet der Dachverband. Gerade in der derzeitigen, instabilen Wirtschaftssituation lösen Modernisierungen und Sanierungen von Wohnliegenschaften wichtige Beschäftigungsimpulse aus, was die Arbeitslosigkeit verringere und die Sozialwerke entlaste.

«bauenschweiz» schlägt anstelle des bundesrätlichen Gesetzesentwurfs vor, das Wohneigentum auf andere Weise zu fördern. Durch möglichst grosszügige Ausnutzung des verfassungsrechtlichen Spielraums bei der Festsetzung des Eigenmietwerts auf kantonaler Ebene und durch die Förderung «grosszügiger Bausparmöglichkeiten samt Energie-Bausparen», was aber vom Bundesrat «unverständlicherweise» abgelehnt werde.

Massimo Diana

Hintergrund

Der Bundesrat will die Besteuerung des Eigenmietwerts aufheben. Dafür sollen in der Steuererklärung keine Abzüge mehr für Unterhaltskosten und Schuldzinsen gemacht werden können. Der Gesetzesentwurf ist als indirekter Entwurf zur Initiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbands Schweiz (HEV) ausgelegt. Der Bundesrat lehnt die HEV-Initiative ab, weil er keinen Anlass sieht, Rentnerhaushalte gegenüber anderen Personengruppen zu privilegieren. Dafür, so die Landesregierung, gebe es keinen sachlichen Grund. Für die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts spricht ihrer Ansicht nach die Vereinfachung des Steuerveranlagungsverfahrens, welches bis jetzt mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden ist. Der Eigenmietwert wird beispielsweise in den einzelnen Kantonen mit unterschiedlichen Sätzen und Verfahren festgelegt, was die Besteuerungskriterien intransparent macht. Seinen eigenen Gesetzesentwurf sieht der Bundesrat demgegenüber als wesentliche Vereinfachung des Steuerrechts.

Im Gegensatz zu den Unterhaltskosten können die Energiespar- und Umweltschutzmassahmen im Gesetzesentwurf des Bundesrats weiterhin von den Steuern abgezogen werden. Dies schaffe Anreize für einen schonenden Umgang mit den Ressourcen, argumentiert die Regierung. Für denkmalpflegerische Arbeiten ist keine Änderung gegenüber dem heutigen Steuerrecht vorgesehen. Schuldzinsen mit Gewinnungskostencharakter können zu 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge abgezogen werden. Der Bundesrat führt folgende Argumente für diese Schuldzinsregelung ins Feld:

  • Wohneigentümer werden so steuerlich gefördert, ohne andere Personengruppen schlechter zu stellen.
  • Die Fehlanreize zur privaten Verschuldung in der heutigen Steuergesetzgebung werden korrigiert.

Um zu vermeiden, dass sich Ersterwerber von Wohneigentum stark verschulden müssen, will der Bundesrat in seinem Gesetzesentwurf einen so genannten Ersterwerberabzug gewähren, der aber auf zehn Jahre beschränkt ist. Verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Paare könne dadurch maximal 10000, alle übrigen Personen maximal 5000 Franken abziehen. Diese Abzüge werden jährlich um zehn Prozent dieses Höchstbetrags gekürzt. (md)

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