13:10 BAUBRANCHE

Der Bundesrat legt das weitere Vorgehen fest

Das Raumplanungsgesetz (RPG) soll etappenweise revidiert werden: In einem ersten Schritt sieht der Bundesrat eine Teilrevision vor, die als Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative dienen soll. Nächstes Jahr sollen die Arbeiten für eine Stärkung der kantonalen Richtpläne beginnen.

Mit der Initiative "Raum für Mensch und Natur" verlangen insgesamt 16 Organisationen, dass die Bauzonen während 20 Jahren nicht wachsen. Bund und Kantone sollen dabei für die haushälterische Nutzung des Bodens miteinander zuständig sein. Zudem verlangt die Intitiative die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet in der Verfassung zu verankern. – Im Februar 2010 soll nun der indirekte Gegenvorschlag zu dieser Initiative dem Parlament im unterbreitet werden.

Der Bundesrat ist Auffassung, dass die Anliegen der Initianten grundsätzlich zwar berechtigt sind, sich aber durch eine Revision des aus dem Jahr 1979 stammenden Raumplanungsgesetzes (RPG) besser erfüllen lassen als mit einer Änderung der Bundesverfassung.

Heute hat der Bundesrat die Eckwerte des indirekten Gegenvorschlags festgelegt. Der Gegenvorschlag beschränkt sich auf diejenigen Themen, die unmittelbar eine Antwort auf die Anliegen des Volksbegehrens geben. Das sind die besonderen Vorgaben des Bundes an die kantonalen Richtpläne zur Siedlungsentwicklung. So sollen diese Richtpläne neu zwingend Aussagen zur Grösse und räumlichen Verteilung der Siedlungsflächen im Kanton und zur Nutzung von Brachflächen enthalten müssen.

Baulandhortung verhindern

Bei den Bauzonen soll klarer festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen Neueinzonungen vorgenommen werden dürfen. Zudem sollen die Kantone künftig bestehende Bauzonen überprüfen und falls nötig auch verkleinern. Des Weiteren sollen die Kantone verpflichtet werden, Massnahmen gegen Baulandhortung zu treffen. So soll dafür gesorgt werden, dass Bauland auch tatsächlich auf den Markt kommt.

Das RPG soll auch in zusätzlichen Punkten, die keinen nahen Bezug zur Landschaftsinitiative aufweisen, eine Revision erfahren. Diese Themen müssten noch vertieft diskutiert werden und könnten deshalb erst in einer zweiten Etappe angegangen werden, schreibt der Bundesrat. Im Vordergrund stehe dabei die gesetzliche Verankerung von Agglomerationsprogrammen und die Stärkung der kantonalen Richtpläne, die Stärkung der kantonalen Richtpläne in den Bereichen Verkehr, Versorgung und Entsorgung, Landwirtschaft, Natur und Landschaft. Ebenso sollen optimierte und vereinfachte Regelungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen thematisiert werden. (sda)

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