Das Bauen mit Holz wird frei
Ab dem kommenden Jahr kann Holz in allen Gebäudekategorien und Nutzungen angewendet werden. Holz normalisiert sich damit als Baustoff ohne Sonderregelung.

Holzbau, Symbolbild (wikimedia.org, Sinoplu diyojen at tr.wikipedia, CC)
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) überarbeitet alle zehn Jahre die Brandschutzvorschriften. Das nächste, komplett erneuerte VKF-Vorschriftenwerk wird am 1. Januar 2015 in allen Kantonen der Schweiz in Kraft treten. Wie es in einer Mitteilung von Lignum, der Dachorganisation der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft, heisst, beseitigt die neue Vorschriftengeneration BSV 2015 aufgrund der positiven Erfahrungen in den letzten zehn Jahren die noch bestehenden Einschränkungen für die Holzanwendung und vereinfacht die für den Holzbau teilweise komplizierten Regelungen für die Planung und Ausführung.
Keine Sonderregelung mehr
Konkret werden brandschutztechnisch robuste, mit nichtbrennbaren Bekleidungen geschützte Holzbauteile der nichtbrennbaren Bauweise gleichgestellt. Die Vorschriftengeneration BSV 2015 schränke somit Holztragwerke nicht mehr ein, schreibt Lignum. Auf der Grundlage eines materialunabhängigen Sicherheitsniveaus, das in der Brandschutznorm vorgegeben ist, werde die Verwendung der Baustoffe neu geregelt und die Anwendung von Holz bei Tragwerken, brandabschnittsbildenden Bauteilen, Aussenwandbekleidungen, Bedachungen und in der Innenanwendung erweitert. „Die Brandschutzbehörden anerkennen damit die Erkenntnisse aus umfangreichen Untersuchungen, die nachweisen, dass die Brennbarkeit eines Baustoffes nicht das massgebende Kriterium ist, sondern die brandschutztechnisch korrekte Ausführung einer Konstruktion einen grösseren Einfluss auf das Brandverhalten hat. Kurz gesagt, normalisiert sich Holz somit als Baustoff ohne Sonderregelung“, so der Dachverband.
Der Anwendungsbereich für Bauteile mit Holzanteilen erweitert sich über eine Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten hinaus. Damit würden viele Bauten in Holz möglich, deren Erstellung bisher verwehrt geblieben sei. Bis zu einer Gesamthöhe von 30 m können künftig Wohn-, Büro- und Schulhäuser, Industrie- und Gewerbebauten, Beherbergungsbetriebe oder etwa Verkaufsgeschäfte in Holzbau realisiert werden. Selbst bei Hochhäusern sei die Anwendung von tragenden und brandabschnittsbildenden Holzbauteilen mit brennbaren Anteilen unter bestimmten Rahmenbedingungen neu möglich.
Breite Unterstützung
Grundlage für die Neuerungen in der Holzanwendung ist laut Mitteilung das seit 2001 laufende Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Brandsicherheit und Holz“ der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft zur Sicherung einer hohen Brandsicherheit von Holzbauten und Bauteilen aus Holz. Das Projekt werde unter der Gesamtleitung der Lignum durchgeführt und massgeblich vom Aktionsplan Holz des Bundesamts für Umwelt (Bafu) sowie durch wichtige Institutionen, Verbände und Industriepartner unterstützt.
Leitlinie für die Praxis sei weiterhin die Lignum-Dokumentation Brandschutz. Diese sichere die technisch wie organisatorisch korrekte Umsetzung von Holzbauten unter den geltenden Brandschutzvorschriften. Sie gibt dazu den Stand der Technik im Brandschutz für die Holzanwendung gemäss der seit 1. Januar 2005 geltenden Regelung wieder.
Die einzelnen Publikationen werden nun sukzessive überarbeitet und bilden die neuen Anwendungsmöglichkeiten für das Holz ab Frühjahr 2015 fortlaufend auf der Basis der neuen Norm BSV 2015 ab. Wichtig zu wissen: Die vorliegenden Teile der Lignum-Dokumentation Brandschutz bleiben mehrheitlich auch unter der ab 1. Januar 2015 geltenden neuen Brandschutznorm anwendbar und gültig. (pd)