14:22 BAUBRANCHE

Bundesrat will Mietzinserhöhungen bei Mieterwechsel eindämmen

In Zukunft sollen Vermieter in der ganzen Schweiz neuen Mietern den vorherigen Mietzins mitteilen und eine allfällige Mietzinserhöhung begründen müssen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu Gesetzesänderungen eröffnet, die den Preisdruck lindern sollen.

Das Ziel sei eine preisdämpfende Wirkung, ohne dass für Vermieter materielle Einschränkungen entstünden, schreibt das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in einer Mitteilung. Der Bundesrat hatte die Massnahmen im Januar angekündigt, drei Wochen vor der Abstimmung über die Masseneinwanderungs-Initiative. Schneider-Ammann zeigte sich damals überzeugt, dass damit willkürlichen Preisentwicklungen vorgebeugt werden könne.

Vor Vertragsabschluss

In sieben Kantonen müssen Vermieter heute schon neuen Mietern den vorherigen Mietzins in einem Formular mitteilen. Künftig soll dies in der ganzen Schweiz Pflicht sein - unabhängig davon, ob Wohnungsmangel herrscht oder nicht. Anders als gemäss heutiger Praxis soll das Formular aber schon vor dem Abschluss des Mietvertrages abgegeben werden müssen. Der Zeitpunkt der Mitteilung sei von wesentlicher Bedeutung, schreibt der Bundesrat im Bericht zur Vernehmlassung. Von der gewählten Regelung verspricht er sich eine präventive Wirkung.

Weniger Anfechtungen

Aus Sicht des Bundesrates ist die Mitteilung vor Vertragsabschluss sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter vorteilhaft. Der Mieter verfüge so über die nötigen Informationen um zu entscheiden, ob er die Wohnung mieten wolle oder nicht. Für den Vermieter sinke das Risiko, dass der Mieter den Anfangsmietzins anficht. Erhalte der Mieter die Informationen zum Vormietzins erst nachträglich, sei das Risiko weitaus grösser, hält der Bundesrat fest. Die neue Regelung würde nur für Wohnräume gelten. Die Standardformulare will der Bund im Internet zur Verfügung stellen. Vermieter sollen zudem die Möglichkeit haben, ein eigenes Formular durch das Bundesamt für Wohnungswesen genehmigen zu lassen.

Einjährige Sperrfrist

Geplant sind auch weitere Änderungen. Die Vermieter sollen während des ersten Jahres den Mietzins nicht wegen wertvermehrenden oder energetischen Verbesserungen erhöhen dürfen. Mit dieser einjährigen Sperrfrist möchte der Bundesrat verhindern, dass die Mieter kurz nach Mietbeginn eine unerwartete Mietzinserhöhung erhält. Erlaubt wäre dies künftig nur, wenn der Mieter bereits vor Abschluss des Mietvertrages schriftlich darüber informiert worden ist.

Erleichterungen für Vermieter

Den Vermietern will der Bundesrat mit administrativen Entlastungen entgegen kommen. Mitzinserhöhungen und Anpassungen von Akontobeträgen für Nebenkosten sollen Vermieter künftig auch mit einer mechanisch nachgebildeten Unterschrift versehen können. Mit der Gleichstellung von Faksimile-Unterschrift und eigenhändiger Unterschrift ergebe sich namentlich für Vermieter einer grösseren Anzahl von Wohnungen eine Entlastung, hält das WBF fest. Bei anderen einseitigen Vertragsänderungen wäre weiterhin eine eigenhändige Unterschrift nötig. Wird der Mietzins gemäss einer im Vertrag vereinbarten gestaffelten Erhöhung verändert, kann der Vermieter dies ohne Verwendung eines Formulars schriftlich mitteilen.

Stellungnahmen bis Ende September

Um dem Anspruch auf Ausgewogenheit gerecht zu werden, seien auch Mietrechtanpassungen erforderlich, die eher eine Verbesserung zugunsten der Vermietenden darstellten, gibt der Bundesrat zu bedenken. Kantone, Parteien und interessierte Organisationen können nun zu den Vorschlägen Stellung nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. September. Vor einem Jahr hatte der Bundesrat eine Aussprache zum Thema Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt geführt. Er kam dabei zum Schluss, dass er an den Grundsätzen seiner bisherigen Wohnungspolitik festhalten, sich aber für die Bereitstellung und Erhaltung preisgünstiger Wohnungen einsetzen wolle. (sda)

Anzeige

Firmenprofile

Rufalex Rollladen-Systeme AG

Finden Sie über die neuen Firmenprofile bequem und unkompliziert Kontakte zu Handwerkern und Herstellern.

Baublatt Analyse

analyse

Neue Quartalsanalyse der Schweizer Baubranche

Die schweizweite Bauaktivität auf den Punkt zusammengefasst und visuell prägnant aufbereitet. Erfahren Sie anhand der Entwicklung der Baugesuche nach Region und Gebäudekategorie, wo vermehrt mit Aufträgen zu rechnen ist.

Dossier

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten
© James Sullivan, unsplash

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten

Dieses Dossier enthält die Artikel aus den letzten Baublatt-Ausgaben sowie Geschichten, die exklusiv auf baublatt.ch erscheinen. Dabei geht es unter anderem um die Baukonjunktur, neue Bauverfahren, Erkenntnisse aus der Forschung, aktuelle Bauprojekte oder um besonders interessante Baustellen.

Bauaufträge

Alle Bauaufträge

Newsletter abonnieren

newsico

Mit dem Baublatt-Newsletter erhalten Sie regelmässig relevante, unabhängige News zu aktuellen Themen der Baubranche.