09:32 BAUBRANCHE

Bundesrat will Koordination und Kooperation in der Raumentwicklung verbessern

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Koordination und Kooperation bei raumrelevanten Bundesaufgaben (Kovo) per 1. November 2016 in Kraft gesetzt. Die neue Verordnung ersetzt die Koordinationsverordnung aus dem Jahr 1997.

Die Verordnung vom 22. Oktober 1997 über die raumordnungspolitische Koordination der Bundesaufgaben wurde totalrevidiert und zur Verordnung über die Koordination und Kooperation bei raumrelevanten Bundesaufgaben (Kovo) weiterentwickelt. Die überarbeitete Verordnung will neben der Koordination (Abstimmung von Tätigkeiten) insbesondere die Kooperation (gemeinsames Planen, Umsetzen und Weiterentwickeln) bei Bundesaufgaben, die etwa Siedlungen, Landschaften oder den Verkehr tangieren, verstärken.

Die Revision der Kovo ist laut Bundesrat notwendig geworden, weil sich die Grundlagen und Politiken sowie die Zusammenarbeit bei raumrelevanten Fragestellungen weiterentwickelt haben. Der politische Rahmen der Raumentwicklung wurde insbesondere mit dem 2012 verabschiedeten, von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam erarbeiteten Raumkonzept Schweiz neu gesteckt. «Das Raumkonzept Schweiz ist die ideale Basis für eine kohärente Raumentwicklung, wie sie mit der Kovo angestrebt wird», ist die Landesregierung überzeugt.

Keine rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für Gemeinden

In zahlreichen Bereichen der Raumentwicklung wurden neue Instrumente wie beispielsweise Innotour (Tourismus-Förderung), Landschaftsqualitätsbeiträge oder die Förderung von Pärken nationaler Bedeutung umgesetzt. Auch haben sektor- und verwaltungseinheitenübergreifende Programme und Initiativen stetig an Bedeutung gewonnen, wie etwa die Agglomerationspolitik des Bundes (ab 2001), die Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete (seit 2015), die Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung (seit 2008) oder die Modellvorhaben nachhaltige Raumentwicklung (seit 2002). Die neue Verordnung wird der veränderten Arbeitsweise, die über einzelne Verwaltungseinheiten und Sektoren hinausgeht, gerecht.

Da die Verordnung die Koordination und Kooperation auf Bundesebene regelt, ergeben sich keine rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen für Kantone, Städte und Gemeinden. Der Bundesrat hat entschieden, die Verordnung über die Koordination und Kooperation bei raumrelevanten Bundesaufgaben auf den 1. November 2016 in Kraft zu setzen. (mgt/aes)

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