13:37 BAUBRANCHE

Bundesrat verlängert Gas-Reserve für die Schweiz um einen weiteren Winter

Teaserbild-Quelle: Maganscan, Pixabay-Lizenz

Die Schweizer Gas-Versorger sind auch im kommenden Winter verpflichtet, eine Reserve im Umfang von 15 Prozent des durchschnittlichen, nationalen Jahresverbrauchs zu halten. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung abermals um ein Jahr verlängert und angepasst. Er sieht weiterhin Risiken bei der Gasversorgung.

Zwar hat sich auf dem westeuropäischen Gasmarkt die Versorgungslage gegenüber 2022 entspannt. Weil aber Risiken für die Gasversorgung in den kommenden Jahren bleiben - etwa ein Rückgang bei den Flüssiggas-Lieferungen, Ausfälle in der Gas-Infrastruktur oder das Ende des Transitvertrags zwischen Russland und der Ukraine - hat der Bundesrat die Speicherverpflichtung für kommenden Winter verlängert. - Der Verkauf der Speicherkapazitäten für den übernächsten Winter beginnt bereits im Herbst 2024.

Entsprechend der Regelung der EU für Mitgliedstaaten ohne eigene Gasspeicher legt auch die Schweiz 15% ihres Jahresverbrauchs in ausländischen Speichern an und beteiligt sich so weiterhin an der Füllung der europäischen Gasspeicher. Und so bleiben die fünf regionalen Gasnetzbetreiber für den vierten Winter verpflichtet, diese Reserve anzulegen. Wie der Bundesrat mitteilt, können die Mehrkosten wieder auf die Netznutzungsentgelte überwälzt werden. - Die Schweiz bezieht ihr Gas vollständig aus dem Ausland und hat keine eigenen saisonalen Speicher. 

Keine Verlängerung der Gas-Optionen

Da sich die Versorgungslage beim Gas laut Bundesrat insgesamt verbessert hat, verzichtet er auf eine Verlängerung der Gas-Optionen über den 30. September 2024 hinaus. Die Gasbranche habe zwar empfohlen, Optionen auf zusätzliche Gas-Lieferungen beizubehalten., ist dazu in der Medienmitteilung des Bundesrats zu lesen. Gasverbrauchende Industrie und Wirtschaftsverbände hätten sich aber wegen der Kosten dagegen ausgesprochen. Sie erachtete das Risiko, das sie damit für den kommenden Winter eingingen als vertretbar, heisst es weiter.

Die geänderte Verordnung tritt am 1. November in Kraft und gilt bis 30. September 2026. Die Schaffung einer Gas-Reserve ab Mai 2022 war eine Reaktion auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine gewesen. (mai/mgt)

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