17:55 BAUBRANCHE

Bundesrat sagt Nein zum Vorkaufsrecht für Gemeinden

Auch wenn sich der Wohnungsmarkt etwas zu beruhigen scheint, bleibt die Situation in den Zentren angespannt. Gemäss der vom Bundesrat eingesetzten Arbeitsgruppe Wohnungspolitischer Dialog liesse sie sich mit verdichtetem Bauen oder einem Vorkaufsrecht für Gemeinden entschärfen. Letzteres hat der Bundesrat verworfen.

Ein Vorkaufsrecht hatte die Arbeitsgruppe Wohnungspolitischer Dialog, in der Bund, Kantone und Gemeinden vertreten sind, vor einem Jahr in einem ersten Bericht vorgeschlagen. Die Idee dahinter: Es sollte den Gemeinden den Zugang zu Bauland für preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnungsbau zu erleichtern.

Der Bundesrat liess den Vorschlag darauf von der Verwaltung vertieft prüfen und hat ihn nun verworfen. Ein solches Vorkaufsrecht wäre nicht marktneutral und überdies mit einem grossen Aufwand bei Gemeinden und Vertragsparteien verbunden, begründet er seinen Entscheid in der Medienmitteilung. Zudem sei die künftige Marktentwicklung aufgrund der veränderten wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen unsicherer geworden. Allerdings behält er sich vor, auf den Entscheid zurückzukommen, sollte sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in nächster Zeit zusätzlich anspannen.

Umsetzen will der Bundesrat aber den Vorschlag der Arbeitsgruppe, dass Vermieter bei Abschluss eines neuen Vertrages den vorherigen Mietzins bekannt geben müssen, wie er bereits Ende Oktober mitteilte. Ein Gesetzesentwurf zur Formularpflicht soll kommenden April vorliegen.

Verdichten und Hilfe für ältere Menschen

Des Weiteren hat der Bundesrat heute den zweiten Bericht der Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen: Sie stellte zwar eine gewisse Marktberuhigung fest, ortet aber vor allem in den grossen Städten nach wie vor sehr tiefe Leerwohnungsziffern. Wie der Bundesrat konstatiert sie, dass die Marktentwicklung unsicher geworden ist. Eine Rolle spielen dabei die Konjunktur, die Zinsen oder die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative.

Einer der Hauptpunkte bei den Empfehlungen der Arbeitsgruppe ist Verdichtung: Kantonen und Gemeinden könnten etwa prüfen, ob in der Nutzungsplanung für gewisse Gebiete eine Mindestausnutzung vorgegeben werden könnte. Als weitere Möglichkeiten sieht sie im Setzen finanzieller oder organisatorischer Anreize, um vor allem ältere Menschen dazu zu bewegen aus zu gross gewordenen Wohnungen und Häusern umzuziehen.

Subjekt- und Objekthilfen

Den Kantonen und Gemeinden wird unter anderem empfohlen, neben der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus auch die Einführung von Subjekthilfen zu prüfen. Mit solchen werden wirtschaftlich schwache Haushalte finanziell unterstützt, etwa mit Meitzinsbeiträgen. Subjekthilfen kennen heute beispielsweise die Kantone Genf und Basel-Stadt.

Im Gegensatz dazu stehen Objekthilfen, mit welchen die öffentliche Hand Bereitstellung und Erhalt preisgünstigen Wohnraums unterstützt. Dies kann mit der Abgabe von Boden im Baurecht, Bürgschaften oder Darlehen geschehen. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Arbeitsgruppe abzuklären, ob auch gewinnorientierte Investoren im Rahmen der Objekthilfe zu einem verbesserten Wohnungsangebot beitragen könnten.

Der Bundesrat will nun den wohnungspolitischen Dialog bis Ende 2016 fortsetzen. Bis dahin soll auch ein neuer Bericht vorliegen. (mai/sda)

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