20:11 BAUBRANCHE

Bundesrat lockert Vorschriften für Arbeitszeiterfassung

Der Bundesrat lockert die Vorschriften zur Arbeitserfassung: Rund zehn Prozent der Angestellten in der Schweiz müssen in Zukunft ihre Arbeitsstunden nicht mehr aufschreiben. Wirtschaftsminister Johann Schneider- Ammann sprach vor den Medien in Bern von einem Durchbruch. Die heutige Situation sei eine Sackgasse.

Die Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung seien je länger je mehr nicht mehr eingehalten worden, hielt Schneider-Ammann weiter fest. Die Arbeitswelt habe sich verändert, sei flexibler und mobiler geworden. Um mit diesen Veränderungen Schritt zu halten, weicht der Bundesrat nun die Bestimmungen für die Arbeitszeiterfassung auf. Zwar bleibt die systematische Arbeitszeiterfassung nach wie vor die Regel. Doch Angestellte mit einem Bruttoeinkommen von über 120'000 Franken, die ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber bestimmen können, müssen ihre Arbeitsstunden künftig nicht mehr erfassen. Als Voraussetzung dafür muss dies in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgesehen sein. Möglich ist laut Schneider-Ammann auch ein "Minimal-GAV", der einzig Bestimmungen zur Zeiterfassung und zur Wahrung des Gesundheitsschutzes enthält.

Gemäss dem erläuternden Bericht erreichen rund 15 Prozent der Arbeitnehmer die Lohngrenze von 120'000 Franken. In Anbetracht der zusätzlichen Bedingungen dürften weniger als 10 Prozent auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können.

Aber auch für weniger gut verdienende Angestellte sieht der Bundesrat eine Lockerung vor: Wer seine Arbeitszeiten zu mindestens 25 Prozent selber bestimmen kann, muss künftig nur noch die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren - und nicht mehr Arbeitsbeginn und -ende und Zeiten. Für die Einführung dieser vereinfachten Arbeitszeiterfassung ist kein GAV Bedingung, sondern bloss eine kollektive Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung. Kleinere Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern können die vereinfachte Erfassung auch individuell im Arbeitsvertrag vereinbaren.

Wie viele Angestellte von der vereinfachten Arbeitszeiterfassung Gebrauch machen könnten, sei schwierig abzuschätzen, sagte Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Dies sei je nach Branche unterschiedlich.

Langwierige Diskussionen

Schneider-Ammann lobte die Änderungen als "Schritt in die moderne Arbeitswelt". Für Arbeitnehmer bringe die neue Regelung zusätzliche Autonomie, für Arbeitgeber dennoch genügend Kontrollmöglichkeiten. Heute sind lediglichTopmanager von der obligatorischen Arbeitszeiterfassung ausgenommen. Für Kaderleute mit Weisungsrecht und vollamtliche Projektleiter gilt seit dem 1. Januar 2014 eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung. Für alle übrigen Angestellten muss die Arbeitszeit derzeit lückenlos dokumentiert werden.

Seit Jahren wurde über eine Lockerung der Arbeitszeiterfassung diskutiert. Im Juli 2013 begrub das Seco einen Lockerungsvorschlag für Arbeitnehmer mit einem Lohn von über 175'000 Franken, weil die Positionen der Sozialpartner damals zu weit auseinander lagen.

Letzten Frühling fand sich schliesslich ein Kompromiss: Der Arbeitgeberverband und der Gewerkschaftsbund einigten sich unter Vermittlung des Wirtschaftsdepartements. Der Bundesrat setzt diesen Kompromiss mit einer Änderung der Arbeitsgesetz-Verordnung nun auf 1. Januar 2016 um. Die Gewerkschaften nahmen am Mittwoch Bund, Kantone und Arbeitgeber in die Pflicht: Alle Beteiligten müssten die neuen Regeln nun auch tatsächlich umsetzen, forderte der Gewerkschaftsbund. Die Sozialpartner der Bankbranche begrüssten in einer gemeinsamen Stellungnahme den Entscheid des Bundesrats. (sda/mai)

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