18:10 BAUBRANCHE

Bundesrat hält an Lenkungsabgaben fest

Trotz Kritik seitens Parteien sowie Umwelt- und Wirtschaftsverbänden hält der Bundesrat an Lenkungsabgaben auf Brennstoffe und Strom fest. Er hat die Botschaft zur zweiten Etappe der Energiestrategie 2050 verabschiedet.

Mit den Lenkungsabgaben will der Bundesrat ab 2021 die Fördermassnahmen für erneuerbare Energien ablösen. Die Abgaben sollen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen sowie zum „sparsamen und effizienten Energieverbrauch“ beitragen.

Während der Bundesrat im Vernehmlassungsentwurf noch vorgesehen hatte, dass das Fördersystem nicht zu einem im Voraus bestimmten Zeitpunkt abgelöst wird, soll jetzt der Termin der Aufhebung der Fördermassnahmen von der Einführung der Lenkungsabgaben abhängig gemacht werden. Damit ging der Bundesrat auf Einwände von Parteien und Verbänden ein, die den Entwurf auf breiter Front kritisiert hatten: Für die linken Partien und Umweltverbände war dieser zu vage - sie forderten etwa eine Lenkungsabgabe zusätzlich zu den Fördermassnahmen – und die bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbände fürchteten hingegen hohe Kosten und Nachteile für Unternehmen.Auf der bürgerlichen Seite lehnten einige die Lenkungsabgabe deswegen ganz ab.

Letzteres gilt übrigens auch für den Schweizer Hauseigentümerverband (HEV). Dort ist man wenig erfreut über den Entscheid des Bundesrats: Nach wie vor solle die Energiewende auf dem Buckel der Mieter und Eigentümer ausgetragen werden, obwohl der Gebäudebereich auf Zielkurs sei, heisst es in einem Communiqué. Der HEV Schweiz lehne jegliche Steuer- und Lenkungsabgaben auf Energieträger ab.

Benzin und Diesel unterliegen noch nicht der Abgabe

In einer ersten Phase sollen nun Benzin und Diesel aber noch nicht der Abgabe unterliegen. In diesem Punkt bleibt der Bundesrat seinen ursprünglichen Plänen treu. Er begründet den Verzicht begründet, dass in der Vorlage zum Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) bereits eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 6 Rappen pro Liter vorgesehen ist. In einer befristeten Übergangszeit sollen die Erträge aus den Abgaben den bisherigen Förderzwecken zugute kommen. Danach sollen sie an die Bevölkerung und die Wirtschaft rückverteilt werden. Die Belastung der Haushalte und der Unternehmen solle darum nicht ansteigen, schreibt der Bundesrat.

Des Weiteren will die Regierung nehmen auf Unternehmen Rücksicht nehmen. Dies gilt jedoch nur für solche, deren „Betrieb oder Produktion besonders treibhausgas- oder energieintensiv ist“. Sie müssen nur reduzierte Abgaben oder gar keine leisten müssen. Die genaue Ausgestaltung der Abgaben lässt der Bundesrat bisher offen. Sie soll später in Gesetzen konkretisiert werden. Berichte zur Umsetzung der Stromabgabe sowie zur Rückerstattung an Haushalte und Wirtschaft liegen aber bereits vor. Die Umsetzung im Bereich Klima will der Bundesrat bereits im Frühling 2016 im Rahmen der Klimapolitik 2030 konkretisieren.

Die Energiestrategie 2050 gliedert sich in zwei Teile. Das erste Massnahmenpaket berät derzeit das Parlament und enthält Massnahmen zur Energieeffizienz sowie zur Förderung erneuerbarer Energien. Der zweite Teil beinhaltet die Ablösung der Fördermassnahmen durch die Lenkungsabgabe. Über den Verfassungsartikel entscheidet das Volk: Dabei dürfte es sich um ein Ja oder Nein zur Energiewende handeln. (mai/sda/mgt)

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