Bundesgericht will aus Luzern weg
Das Bundesgericht will sich langfristig am Sitz in Lausanne konzentrieren. Den Nebenstandort in Luzern soll aus Effizienzgründen aufgegeben werden. Ein Zeitpunkt ist noch nicht bekannt.
Das Bundesgerichtsgesetz befindet sich derzeit in einer Teilrevision. Die höchsten Schweizer Richter verlangen, jenen Passus darin zu ändern, der Luzern als Standort für eine oder mehrere Gerichtsabteilungen vorsieht. Die Vorgabe soll künftig nur noch in den Übergangsbestimmungen enthalten sein. Denn zwei Standorte, die rund drei Reisestunden auseinanderlägen, erschwerten die Aktivitäten des Gerichts, ohne im Gegenzug einen massgeblichen Vorteil zu bringen, erklärte Peter Josi, Medienbeauftragter des Bundesgerichts, gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Im Jahr 2007 wurde das vormalige Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern in das Bundesgericht mit Hauptsitz in Lausanne integriert. Dabei blieb Luzern jedoch eidgenössischer Gerichtsstandort. Seitdem beherbergt er die beiden sozialrechtlichen Abteilungen des höchsten Schweizer Gerichts. Am Standort Luzern sind derzeit 80 Personen tätig. (sda/mt)

Quelle: wikimedia.org, WES1947, CC
Bundesgericht in Luzern