Bundesgericht weist Helvetia-Nostra-Beschwerde ab
Eine Beschwerde der Umweltorganisation Helvetia Nostra gegen ein Bauprojekt für Erstwohnungen im Wallis hat das Bundesgericht im Hauptpunkt abgewiesen. Helvetia Nostra befürchtete einen Rechtsmissbrauch.
Die Walliser Gemeinde Bagnes hatte eine Baubewilligung für ein Bauprojekt für Zweitwohnungen im Ortsteil Verbier erteilt, der als Wintersportort bekannt ist. Nach dem Grundsatz-Urteil des Bundesgerichts zum Zweitwohnungsartikel vom 22. Mai 2013 änderte Bagnes die Baubewilligung kurzerhand zu Erstwohnungen ab, unter der Auflage, dass die Wohnungen nur an Personen mit Wohnsitz in Bagnes gehen dürfen.
Das Walliser Kantonsgericht erachtete eine Beschwerde von Helvetia Nostra gegen das Bauprojekt demnach als gegenstandslos mit der Begründung, nun gehe es ja um Erstwohnungen. Die Umweltorganisation beschwerte sich darauf vor dem Bundesgericht und prangerte einen Rechtsmissbrauch an. Die Vorgaben der Gemeinde zur Nutzung als Erstwohnung empfand Helvetia Nostra als keine ausreichende Garantie. Denn jetzt stehe zu befürchten, so die Umweltorganisation, die Wohnungen könnten plötzlich wieder in Zweitwohnungen zurückgewandelt werden, falls sich kein Käufer findet.

Quelle: Bild: Leo Setä, wikimedia CC
Chalets in Verbier
Grund für diese Argumentation ist Artikel 15 der Botschaft des Bundesrates zum Zweitwohnungsgesetz, das im Februar den Eidgenössischen Räten zugestellt, aber noch nicht debattiert wurde. Absatz 2 sieht vor, dass Unterkünfte als Zweitwohnungen genutzt werden können, sofern der Beweis erbracht wird, dass sie nicht als Erstwohnungen genutzt werden können.
Das Bundesgericht anerkennt zwar, dass die bezügliche Bauzone in Verbier nicht für einen dauerhaften Wohnsitz bestimmt ist. Erstwohnungen seien in diesem Gebiet jedoch nicht ausdrücklich verboten. Die Angst vor einem Rechtsmissbrauch erachteten die Richter in Lausanne mangels Beweisen als Spekulationen und wiesen die Beschwerde in diesem Hauptpunkt ab. Die drei Wohnungen in Verbier können gebaut werden, so das Urteil.
Pierre Chiffelle, der Anwalt von Helvetia Nostra, bezeichnete das als ein schlechtes Signal an die Eidgenössischen Räte, die bald über die Umsetzung der angenommenen Zweitwohnungsinitiative entscheiden müssen. Die Hürde, einen Rechtsmissbrauch zu beweisen, werde durch dieses Bundesgerichts-Urteil (1C_874/2013 vom 4. April 2014) erhöht.(tw/sda)