11:54 BAUBRANCHE

Bundesgericht muss Denkmalpflege-Revision in St. Gallen prüfen

Teaserbild-Quelle: Heimatschutz St.Gallen / Appenzell Innerrhoden

Der St. Galler Heimatschutz und acht weitere Verbände fechten die vom Kantonsrat beschlossene Delegation der denkmalpflegerischen Kompetenzen an die Gemeinden an. Das Bundesgericht soll das revidierte Gesetz überprüfen.

Villa Gassner Flums St. Gallen

Quelle: Heimatschutz St.Gallen / Appenzell Innerrhoden

Der Heimatschutz will sich gegen die Gesetzesänderung wehren. Im Bild: die Villa Gassner in Flums SG, der trotz Intervention der kantonalen Denkmalpflege der Abbruch droht.

Vom Bund und vom Kanton geschützte Objekte dürften nicht der Entscheidungshoheit des Kantons entzogen werden, teilten die neun Schutzverbände am Dienstag mit. Die Anrufung des Bundesgerichts dränge sich auf, «weil die neuen Bestimmungen gegen das Prinzip der sachgerechten Entscheidebene verstossen».

Denkmalpflege hätte nur noch Rekursrecht

Wenn Gemeindebehörden Entscheide über Schutzobjekte des Kantons und des Bundes fällen dürften, könne die kantonale Denkmalpflege ihre gesetzlich festgeschriebene Aufgabe nicht mehr erfüllen. Sie hätte nur noch ein Rekursrecht gegen Gemeindeentscheide, und dieses wäre zudem auf Rechtsfragen beschränkt.

Inhaltliche Fehlentscheide einer Gemeindebehörde liessen sich mit der neuen Kompetenzordnung nicht korrigieren, bemängeln die Verbände. Die Regelung widerspreche auch der von der Schweiz ratifizierten Granada-Konvention, die wirksame Kontroll- und Genehmigungsverfahren verlange.

Auf Referendum verzichtet

Weil es bei der umstrittenen neuen St. Galler Regelung nicht um eine politische Frage gehe, hätten die Gegner auf ein Referendum verzichtet. Das neue Gesetz brauche aber eine richterliche Überprüfung, begründen die Verbände ihre Beschwerde.

Sie weisen darin auf die «Tatsache hin, dass die Mehrheit der st. gallischen Gemeinden nicht über die nötige Fachkompetenz für sachgerechte denkmalpflegerische Entscheide verfügt». Dies sei selbst in der Botschaft zur Gesetzesrevision so festgehalten.

Wenn nicht alle Gemeinden über die nötige Fachkompetenz verfügten, sei «auch kein rechtsgleicher Umgang mit den Schutzobjekten im ganzen Kanton gewährleistet». Hinter der Beschwerde stehen neben dem St. Galler Heimatschutz auch der WWF, Pro Natura, die Stiftung Landschaftsschutz und mehrere Architekturverbände. (sda/pb)

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