17:25 BAUBRANCHE

Bundesgericht hebt Baubewilligung für Zürcher Wohnüberbauung auf

In Höngg, am Stadtrand Zürichs, hätte eine grossangelegte Blockrandüberbauung zu stehen kommen sollen. Nun hat das Bundesgericht dem seit Langem schwelenden Streit um das Projekt „Ringling“ ein Ende gesetzt und die Baubewilligung aufgehoben.

Mit diesem Entscheid erhalten nun über 80 Personen Recht: Sie hatten beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Bauvorhaben eingereicht. – Im Januar 2013 hatte die Bausektion der Stadt Zürich die Baubewilligung erteilt. Sowohl das Baurekursgericht, als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wiesen die Beschwerden gegen das Projekt ab. Das Bundesgericht kommt hingegen in seinem Urteil zum Schluss, dass sich der Bau in keiner Weise in das Ortsbild eingliedert.

Es bestehe auch keine Beziehung zur baulichen oder landschaftlichen Umgebung, heisst es weiter. Das Projekt falle klar aus dem Rahmen der in der Umgebung üblichen Bauten. Dies widerspricht laut den Richtern wiederum den Bestimmungen des Zürcher Planungs- und Baugesetzes. Zwar sieht dieses vor, dass bei Arealüberbauungen wie dem Projekt "Ringling", von den Bestimmungen zur maximal zulässigen Geschosszahl und zur Ausnützung im Vergleich zu gewöhnlichen Bauten abgewichen werden darf. Aber in einem solchen Fall werden besondere Anforderungen an Gestaltung und Einordnung gestellt, die über das bei Regelbauten geltende Masse hinausgehen.

Mit seinem Urteil stützt das Bundesgericht die Kritik der Beschwerdeführer: Sie monierten, das Projekt die bestehende Siedlung erdrückt und keine Rücksicht diese nimmt. Es handle sich um eine grossvolumige, geschlossene und verbundene Bebauung. Die Umgebung sei jedoch kleinteilig, offen und unterbrochen.

Fassade der Superlative

Bei dem Projekt geht es um eine ringförmige Wohnsiedlung aus einem einzigen Gebäude mit Innenhof, mit einer Fläche von rund 30'000 Quadratmetern. Der als "Ringling" bezeichnete Bau hätte eine ununterbrochene Fassadenlänge von rund 650 Metern aufgewiesen und eine Höhe zwischen 18 und 25 Metern. Neben 277 Wohnungen hätten hier ein Quartier- und Jugendtreff, ein Kindergarten und –hort sowie ein Laden untergebracht werden sollen. Ebenfalls Teil des Projektes war ein Quartierplatz .

Das Land gehört der Stadt Zürich. Es wurde der Baugenossenschaft Sonnengarten, der Gemeinnützigen Bau- und Mietergenossenschaft und der Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich im Baurecht übertragen. (mai/sda)

(Urteil 1C_313/2015 und 1C_317/2015 vom 26.08.2016)

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