17:40 BAUBRANCHE

Bundesgericht entscheidet über Adligenswils LU Ortsplanung

Adligenswils Ortsplanung mit zusätzlichen Bauzonen von total acht Hektaren wird ein Fall für das Bundesgericht: Nach einem Urteil des Kantonsgerichts zieht die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz ihre Beschwerde weiter.

Im Januar 2014 hatten die Stimmberechtigten von Adligenswil die Gesamtrevision der Ortsplanung mit den zusätzlichen Bauzonen gutgeheissen. Rund dreieinhalb Monate später trat das neue Raumplanungsgesetz des Bundes in Kraft. Dies passt der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz nicht: Würden die massiven "Last-Minute-Einzonungen" genehmigt, werde die Umsetzung des neuen Rauplanungsgesetzes im Kanton Luzern erheblich gefährdet, schreibt die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz in einer Mitteilung von heute Mittwoch.

Die Stiftung hatte bereits beim Luzerner Regierungsrat gegen die Ortsplanung Verwaltungsbeschwerde erhoben, war in der Folge bei diesem aber abgeblitzt. Und vergangenen Mai wies auch das Kantonsgericht eine Beschwerde in wesentlichen Teilen ab: Es trat auf jene Teile der Beschwerde nicht ein, in denen die Stiftung Landschaftsschutz die neuen Bauzonen allgemein als überdimensioniert und nicht bedarfsgerecht kritisiert hatte. Die Stiftung könne nur so weit Beschwerde führen, als sie eine Bundesaufgabe wahrnehme, begründete das Gericht dies. Laut Kantonsgericht darf Adligenswil lediglich das Gebiet Blatten nicht einzonen. Dort würde in eine Fläche eingegriffen, die im kantonalen Reptilieninventar als schutzwürdiges Biotop erfasst sei. Dies ist aber gemäss Kantonsgericht nur dann zulässig, wenn der Eingriff zwingend erforderlich ist.

Im März 2013 hatte sich das Schweizer Stimmvolk für ein neues Raumplanungsgesetz ausgesprochen. Dieses verpflichtet die Kantone, die Zersiedelung einzudämmen und Baureserven notfalls mittels Auszonungen zu beschränken. Das Gesetz trat per1. Mai 2014 in Kraft. Die Kantone müssen in der Folge ihre Raumplanungen überarbeiten. (sda/mai)

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