14:49 BAUBRANCHE

Bundesgericht befasst sich mit Claraturm

Teaserbild-Quelle: zvg

Der Rechtsstreit um den geplanten Claraturm beim Basler Messeplatz geht ans Bundesgericht: Andreas Bernauer, der gegen das Vorhaben bereits das Referendum ergriffen hatte, zieht ein Urteil des Basler Appellationsgerichts weiter. Er wirft dem Kanton vor, das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) übergangen zu haben.

Der geplante Claraturm, Visualisierung.

Quelle: zvg

Der geplante Claraturm, Visualisierung.

Eine Abstimmungsbeschwerde Bernauers nach dem Claraturm-Urnengang von 2013 war vom Appellationsgericht abgewiesen worden. Auf seinen Rekurs gegen den entsprechenden Grossratsbeschluss war das Gericht gar nicht erst eingetreten. Doch er wolle, "dass die Sache mit dem ISOS auf den Tisch kommt", sagt Bernauer auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Der Bebauungsplan für den Claraturm war vom Grossen Rat im Juni 2013 beschlossen und in der Referendumsabstimmung vom November 2013 mit 52,9 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Danach hatte Bernauer seine Rechtsmittel eingereicht, was das Appellationsgericht jedoch als verspätet erachtete. Auf die Frage betreffend das Bundesinventar war das Gericht darum nicht eingegangen. Im ISOS eingetragen ist die historische Häuserzeile am Riehenring, die dem geplanten Claraturm weichen soll. Obwohl dies den Behörden vor der Planauflage bekannt gewesen sei, hätten sie sich wortlos darüber hinweggesetzt, kritisiert Bernauer.

Nicht offengelegt

Gemäss Bundesrecht müssten die Kantone das Bundesinventar bei der Erstellung von Richtplänen berücksichtigen. Doch im Falle des Claraturms hätten die Behörden des Kantons dies bis heute nicht getan. Weder in der Planauflage, noch in der Regierungsvorlage zum Bebauungsplan für das Areal, noch in den späteren Abstimmungserläuterungen sei der ISOS-Eintrag erwähnt worden.

Auch im kantonalen Richtplan sei er nicht berücksichtigt, obwohl der Bundesrat das ISOS für Basel-Stadt am 15. Mai 2011 in Kraft gesetzt habe. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid stehe das ISOS aber über dem Kantonsrecht, sagte Bernauer, der in der bedrohten Häuserzeile eine Bar betreibt: Auf dem Areal sind aus seiner Sicht Neubauten nicht zulässig. Seine Beschwerde beim Bundesgericht hat Bernauer nach eigenen Angaben am Donnerstag eingereicht.

Dass der ISOS-Eintrag weder dem Parlament noch den Stimmberechtigten mitgeteilt wurde, hatte letztes Jahr wiederholt auch der Heimatschutz Basel harsch kritisiert. Nach dem Volksentscheid wollte er indes keine Rechtsschritte mehr unternehmen. (sda)

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