Bund stoppt Obwaldner Praxis beim Ausbau ehemaliger Bauernhäuser
Der Kanton Obwalden hat zu grosszügige Ausbauten von ehemaligen Bauernhäuser genehmigt. Der Bund hat nun eingegriffen und eine strengere Bewilligungspraxis angeordnet. Zudem verstärkt er die Aufsicht.
Im Kanton Obwalden gibt es ausserhalb der Bauzonen viele Häuser, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. Die Bewohner äusserten oft den Wunsch, das Gebäudevolumen zu vergrössern, um mehr Wohnfläche zu haben, teilte das Obwaldner Bau- und Raumentwicklungsdepartement mit.
Obwalden genehmigte deshalb bei ehemaligen Bauernhäusern, die vor 1972 erstellt worden waren, einen Ausbau der Wohnfläche von 30 Prozent, maximal aber von 100 Quadratmetern. Er nahm dabei an, dass diese älteren Häuser über eine relativ kleine Wohnfläche verfügen.
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat nun diese Praxis nach Angaben des Kantons Obwalden als zu grosszügig taxiert. Sie sei unhaltbar und verstosse gegen das Bundesrecht.
Unter Kontrolle des ARE
Ab sofort muss der Kanton Obwalden eine strengere Bewilligungspraxis anwenden. Bewilligungen, die Ausbauten von nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Wohnbauten ausserhalb der Bauzone betreffen, muss Obwalden neu immer zwingend auch dem ARE vorlegen. Dieses will sich damit die Chance wahren, allenfalls Beschwerde zu erheben.
Ohne Zustellung an das ARE würden die Obwaldner Entscheide nicht in Rechtskraft erwachsen, heisst es in der Mitteilung. Der Ausbau könnte somit nicht realisiert werden. (sda/aes)