16:03 BAUBRANCHE

Bund soll weiterhin nicht für Biberschäden zahlen

Wenn Biber Strassen, Kanalböschungen und andere Infrastrukturen beschädigen, soll der Bund auch in Zukunft nicht dafür aufkommen müssen. Das hat der Ständerat beschlossen, indem er eine entsprechende Standesinitiative abgelehnt hat.

Der Thurgauer SVP-Ständerat Roland Eberle ist der Meinung, dass der Schadensdruck zu gross geworden ist. Immer häufiger verursachten Biber Schäden an Strassen, Dämmen oder Drainagen, moniert er. Deshalb hat er in der kleinen Kammer eine Standesinitiative eingereicht, wonach der Bund in Zukunft für solche Schäden aufkommen soll. Bisher werden lediglich Schäden an Kulturen und Bäumen übernommen.

Da der Biber in der Schweiz geschützt ist und keine natürlichen Feinde hat, wächst die Population. Deshalb würden Biber vermehrt auch in für sie ungeeignete Reviere ausweichen, etwa in die Nähe von Strassen, sagte Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG). Dadurch stiegen auch die Schäden an Infrastrukturen.

Der Ständerat lehnte die Initiative mit 20 zu 17 Stimmen ab. Er folgte dabei der Argumentation der vorberatenden Kommission, wonach dem Bund angesichts der angespannten finanziellen Lage keine neuen Kosten aufgebürdet werden sollen.

Vielmehr war man in der Kommission der Meinung, dass die Massnahmen zur Verhinderung von Schäden vorangetrieben werden sollen. Dazu beitragen könnte laut Werner Luginbühl (BDP/BE) auch die Revision des Gewässerschutzgesetzes. Dieses fordert neu die Einhaltung einer gewissen Pufferzone. Laut Luginbühl würde dies dazu führen, dass die eine oder andere Infrastruktur, die sehr nahe am Gewässer liege, aufgegeben werden müsse. Dies vermindere auch das Risiko von Biberschäden. Es bleibe daher abzuwarten, welche Auswirkungen das neue Gesetz habe. Nähmen die Schäden auch in anderen Kantonen zu, könne die Politik wieder aktiv werden.

Die Standesinitiative geht nun in den Nationalrat. Dieser hatte vor knapp zwei Jahren eine Motion von Valérie Piller (SP/FR) mit derselben Forderung abgelehnt. (sda/mt)

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