16:45 BAUBRANCHE

Bund prüft Regelung über Lichtemissionen

Seit diesem Frühling gibt es die SIA-Norm 491 zur „Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum“. Nun prüft auch der Bund eine entsprechende Regelung. Dies berichtet die „Neue Zürcher Zeitung“.

Die Folgen von Lichtemissionen sind vielfältig: Wo es des Nachts zu hell ist, kann der Schlaf-Wach-Rhythmus der Menschen gestört werden, dasselbe gilt für Vögel und Insekten, die wegen künstlichen Beleuchtungen gar zu Grunde gehen können. Deshalb gelten in Frankreich seit letztem Monat Regeln zur Vermeidung solch schädlichen Lichts: So werden etwa Gebäudefassaden erst nach Sonnenuntergang und längstens bis 1 Uhr morgens angestrahlt und Schaufenster dürfen zwischen 1 und 7 Uhr morgens nicht mehr beleuchtet sein. In der Schweiz gibt es hingegen auf nationaler Ebene keine vergleichbaren Vorgaben. Das könnte sich ändern. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, prüft das Bundesamt für Umwelt (Bafu), ob eine Bestimmung zur Regelung von Lichtemissionen in die Natur- und Heimatschutzverordnung integriert werden soll. Eine gesetzliche Grundlage sei vorhanden, schreibt die Zeitung. Gemäss Umweltschutzgesetz sollten nicht nur Luftverunreinigungen, Lärm und Erschütterungen, sondern auch Strahlen bei der Quelle begrenzt werden. In den kommenden drei bis vier Jahren will der Bundesrats deshalb einerseits seine Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen aus dem Jahr 2005 überarbeiten, andererseits sollen quantitative Richtwerte zur Beurteilung der Schädlichkeit von Lichtemissionen aufgestellt werden.

Ob dies der richtige Weg ist, scheint nicht ganz klar. Wie die „NZZ“ berichtet, warnt René L. Kobler, Architekt und Umweltingenieur an der Schweizerischen Fachhochschule Nordwestschweiz, vor einer quantitativen Regelung. Er hat an der SIA-Norm 491 zur „Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum“ mitgearbeitet, die seit Frühling in Kraft ist. Man habe in Fachkreisen lange darüber diskutiert, ob man Grenzwerte einführen solle, erklärt Kobler gegenüber der Zeitung. Schliesslich habe man davon abgesehen. Aufgrund der vielfältigen Anwendungen von Kunstlicht wäre dies sehr kompliziert und schwierig gewesen. Die SIA-Norm baut laut Kobler „auf gesundem Menschenverstand“. Das heisst, das Licht im Aussenraum sollte nur brennen, wenn nötig. Es solle so dunkel wie möglich sein. (mai)

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