Bündner Baumeister fordern praxistaugliches Zweitwohnungsgesetz
Die Annahme der Zweitwohnungsinitiative im März letzten Jahres soll auf altrechtliche Immobilien keinen Einfluss haben. Diese fordert der Graubündnerische Baumeisterverband in der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Zweitwohnungen. Das wird neue Gesetz wird ohnehin Stellen auf dem Bau kosten.
Der Schutz des altrechtlichen Bestandes an Wohnungen und Gebäuden habe oberste Priorität, schreibt der Baumeisterverband in seinem Communiqué. Dies bedeutet, dass Wohnungen, die vor der Abstimmung vom 12. März letzten Jahres bestanden, in der Nutzung grundsätzlich frei bleiben sollen. Vorbehalten wären allfällige bereits verfügte Einschränkungen auf kantonaler oder kommunaler Ebene. Grundsätzlich geben die Bündner Baumeister dem Bundesrat für den Entwurf des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen keine schlechten Noten: Der Bundesrat sei auf dem richtigen Weg.
Zudem betont der Baumeisterverband in seiner Stellungnahme aber auch, dass mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative bis 800 der rund 5000 Stellen im Bauhauptgewerbe verloren gehen. Rechnet man das Baunebengewerbe mit ein gehen nach Schätzungen der Bündner Baumeister gar 2500 Stellen verloren. (mai/sda)