15:35 BAUBRANCHE

Bewilligung für Schwamendinger Tunnel

Der Bund hat die Baubewilligung für die Strassenüberdeckung der Stadtautobahn in Schwamendingen ZH erteilt. Statt einer Glas-/Stahlkonstruktion wird jedoch eine mit Erdreich überdeckte Beton-Einhausung realisiert.

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Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat grünes Licht für das fast 400 Millionen Franken teure Lärmsanierungsprojekt „Einhausung Schwamendingen“ gegeben. Zuständig für die Realisierung ist das Bundesamt für Strassen (Astra).

Geplant ist, die Nationalstrasse zwischen Schöneichtunnel und dem Autobahnkreuz Aubrugg auf einer Länge von rund 940 Metern mit einem Tunnel zu überdecken (zwei Röhren mit je zwei durchgehenden Fahrstreifen). Das Projekt schliesst direkt an den Tunnel Schöneich an, der gleichzeitig in sicherheitstechnischer Hinsicht auf den neusten Stand der Technik gebracht wird, teilt das Uvek mit. Auf dem Dach der Einhausung soll ein Park realisiert werden, der für die Bevölkerung zugänglich ist. Damit werde insbesondere einem Anliegen der Stadt Zürich Rechnung getragen, heisst es. Rampen, Treppen und Lifte werden für den Zugang zur Parkanlage sorgen.

Das 30 Meter breite Bauwerk wird nicht wie ursprünglich geplant eine Glas-/Stahlkonstruktion. Realisiert werden soll eine Einhausung aus Beton, die mit Erdreich überdeckt wird. Entlang der Strasse wird es auch keine begrünten Böschungen geben wie ursprünglich gewollt, sondern sieben Meter hohe Betonwände.

Gegen das Millionenprojekt waren 55 teilweise sehr umfangreiche Einsprachen eingegangen, schreibt das Uvek. Sie hätten sich einerseits gegen das Projekt an sich oder gegen die Enteignungen von Grundeigentum gerichtet. Verschiedene Einsprecher forderten zudem Entschädigungen wegen Beeinträchtigungen. „Das Uvek hat sich mit den Einsprachen eingehend auseinandergesetzt. Im Rahmen von Verhandlungen und Gesprächen wurden Projektanpassungen diskutiert und vorgenommen.“ So konnten offenbar einige Einsprachen einvernehmlich bereinigt werden, weshalb das Projekt nun genehmigt worden ist. Doch nur, weil die Baubewilligung erteilt ist, heisst das nicht, dass sofort mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Gegen die Plangenehmigungsverfügung kann nämlich noch beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.

Schon seit drei Jahrzehnten sind in Schwamendingen Bemühungen im Gange, um die Autobahn zu überdecken. Denn diese teilt das dicht besiedelte Quartier. Täglich fahren hier 110‘000 Autos durch, was erheblichen Lärm und Gestank verursacht. (mt/sda)

Hier finden Sie detaillierte Infos zum Projekt

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