Beschwerde und Rekurs gegen Basler Claraturm
Auf das Ja des Basler Stimmvolk zum Bau des Claraturms beim Messeplatz folgt wohl der Rechtsstreit: Pianobar-Betreiber Andreas Bernauer, der gegen das Vorhaben bereits das Referendum ergriffen hatte, hat nach eigenen Angaben nun Rechtsmittel bei der Regierung wie auch beim Appellationsgericht eingereicht.
Der Bebauungsplan für den Claraturm war an der Urne am 24. November mit 52,9 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Vergangene Woche hatte Bernauer nun laut Samstagsausgabe des Regionaljournals Basel von Radio SRF Beschwerde bei der Regierung eingereicht. Überdies ist er mit einem Rekurs ans Appellationsgericht gelangt. Dies erklärte er auf Anfrage gegenüber der SDA. Mit der Beschwerde rügt Bernauer gemäss eigenen Ausführungen Unregelmässigkeiten in der Vorbereitung des Urnengangs. Der Rekurs beim Basler Appellationsgericht richtet sich hingegen gegen den Beschluss des Grossen Rats vom 12. Juni über den Bebauungsplan, welcher der Volksabstimmung zugrunde lag.
In der Sache geht es in beiden Fällen um das Selbe: Seit 2011 ist die historische Häuserzeile, die dem Claraturm geopfert werden müsste, im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgelistet. Bernauer moniert, dass die Regierung dies weder in ihrer Vorlage ans Parlament noch in den Abstimmungserläuterungen erwähnte. Die Frage der Verbindlichkeit dieses Eintrags hatte im Vorfeld des Urnengangs in den Medien Diskussionen ausgelöst: Der Eintrag bedeute „Abbruchverbot“, erklärte etwa der Basler Heimatschutz und verwies auf ein Bundesgerichtsurteil zur zürcherischen Gemeinde Rüti. Vertreter der Verwaltung hielten dem entgegen, dass ein Eintrag im ISOS für die Kantone lediglich empfehlenden Charakter habe.
Bernauer betreibt in einem der vom Abbruch bedrohten Häuser eine Bar; Seiner Ansicht nach wäre die Abstimmung anders verlaufen, wenn in den Vorlagen die ISOS-Frage thematisiert worden wäre. Die Rechtsmittel habe er als Stimmbürger eingereicht, getragen würden sie indes vom Verein Referendum gegen das Projekt Claraturm, den er präsidiert. Mit seiner Kritik steht Bernauer nicht alleine da: Denn dass der ISOS-Eintrag weder dem Grossen Rat noch den Stimmbürgern mitgeteilt war, hat auch der Heimatschutz Basel wiederholt harsch kritisiert. In einem Schreiben an dessen Mitglieder vom Dezember spricht der Heimatschutz gar von einem „Skandal“, den rechtzeitig aufzudecken leider nicht gelungen sei. Man respektiere aber den Volksentscheid und habe beschlossen, keine Rechtsschritte zu unternehmen. (mai/sda)