15:17 BAUBRANCHE

Berns Breitenrainplatz: Knatsch um „dr nöi Breitsch“?

Um die Neugestaltung des Berner Breitenrainplatzes zeichnet sich ein Rechtsstreit ab. Nachdem seine Beschwerde abgelehnt wurde, denkt Anwohner und Rechtsanwalt Daniel Kettiger einem Bericht der Zeitung „Der Bund“ zu Folge über einen Weiterzug nach. Er führt "rechtsstaatliche Überlegungen" an.

Berns Breitenrainplatz soll ein neues Gesicht erhalten und gleichzeitig das Quartier aufwerten. Vergangenen Juni sagte das Stimmvolk mit 63 Prozent Ja zum Projekt „Dr nöi Breitsch. Es beinhaltet neben der Sanierung der Tramgleise, Strassen und der Werkleitungen die rund 56 Millionen Franken schwere Neugestaltung des Breitenrainplatzes, nach Entwürfen des Zürcher Landschaftsarchitekturbüros Hager Partner. Die neue Begengungszone bildet gewissermassen das Herzstück des Projektes, sie soll dereinst mit mehr Grün, mehr Sitzgelegentheiten und Cafés zum Verweilen einladen.

Ein Anwohner, Rechtsanwalt Daniel Kettiger, hatte gegen die Vorlage Beschwerde eingereicht. Wie letzten August aus dem Bund zu erfahren war, handelte es sich nach Meinung Kettigers bei der Abstimmungsvorlage um einen „eher plakativen Fall von Verletzung der Einheit der Materie“. Das heisst: Zu viele Teilvorhaben als dass er als Anwohner und Stimmbürger sein Stimmrecht so hätte ausüben können, wie er es gewollt habe. Die Sanierungsvorhaben erachtet er als wichtig, jedoch nicht den neuen Breitenrainplatz.

Mit seinem Anliegen stiess er bei Statthalter Christoph Lerch auf taube Ohren: Weil die Beschwerde gegen die Abstimmungsvorlage als verspätet gilt, lehnte er diese ab. Das geht aus der heutigen Ausgabe des Bundes hervor. Weiter hiess es, dass die Beschwerde gemäss Lerch bereits nach Publikation des entsprechenden Stadtratsentscheids im „Anzeiger“ hätte erhoben werden müssen und nicht erst bei der Zustellung des Abstimmungsbüchleins.

Wie Kettiger gegenüber der Zeitung erklärte, erhält die Beschwerdesache nun eine grundsätzlichere Dimension. Es gehe um die Frage, ob es Stimmerbeichtigten in Gemeinden mit eigenem Parlament zugemutet werden könne, sich alle vierzehn Tage im Amtsanziger „durch rund zwei Seiten publizierteer Staatsbeschlüsse durchzulesen“. Er wolle den Entscheid nun eingehend studieren und und danach entscheiden ob er ihn aus rechtsstaatlichen Überlegungen anfechten soll, wird Kettiger im Artikel zitiert.

Kettiger ist übrigens nicht der einzige, der sich gegen das Projekt mit einer Beschwerde wehrt. Einer Gruppe von Anwohner hat ihre Einsprachen an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons weitergezogen. Ihr ist der geplante Spielplatz zu klein. Ebenfalls auf Unmut stiess das Zu- und Wegfahrtkonzept, was vor allem für die künftige Migrosfiliale am Platz wichtig ist. Bei dem orangen Riesen bzw. der Genossenschaft Migros Aare rechnet man gemäss einer vor kurzem publizierten Medienmitteilung nicht vor Mitte kommenden Jahres mit einem Entscheid des Kantons. (mai)

Den Artikel aus dem Bund finden sie hier: www.derbund.ch/bern/stadt/dem-breitsch-blueht-ein-juristenstreit/story/27861420

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