Bern: Initianten ziehen Kulturlandinitiative zurück
Aller Voraussicht nach kommt die Berner Kulturlandinitiative nicht vors Volk: Gestern Donnerstagabend beschloss das Initiativkomitee, das vor zwei Jahren vom Bauernverband, den Grünen und der BDP eingereichte Volksbegehren bedingt zurückzuziehen.
Das Komitee begründet dies mit dem vom Grossen Rat verabschiedeten Gegenvorschlag der Kantonsregierung: Dieser enthalte die wesentlichen Forderungen der Initiative. Der Gegenvorschlag ermögliche nun eine rasche Umsetzung der Anliegen „ohne den Umweg über eine Volksabstimmung“. Zumal die Volksinitiative dem Volk hätte vorgelegt werden müssen, der Gegenvorschlag jedoch nicht. Dies, weil der Gegenvorschlag aus einer Änderung des Baugesetzes besteht und der Souverän im Gegensatz zur Volksinitiativen nicht über solche Gesetzesänderungen entscheiden muss.
Dass das Komitee die Initiative „bedingt“ zurückzieht, begründet es damit, dass man sichergehen will, dass man im Fall eines Referendums gegen die vom Grossen Rat beschlossenen Änderungen des Baugesetzes die Kulturlandinitiative doch noch dem Volk vorlegen könnte. Wie Daphné Rüfenacht (Grüne) vom Initiativkomitee auf Anfrage erklärte, erlaubt der bernische Gesetzgebung einen bedingten Rückzug. Sie rechnet allerdings nicht damit, dass jemand das Referendum gegen den Grossratsbeschluss ergreift. Denn das Kantonsparlament verabschiedete den Gegenvorschlag am Mittwoch mit gerade mal fünf Gegenstimmen.
Wie die Initianten mitteilen, wollen sie nun die Umsetzung der Gesetzesartikel genau verfolgen, um sicherzustellen, dass ihre Anliegen auch umgesetzt werden. Dass der Grosse Rat am Mittwoch ausser dem Gegenvorschlag auch der Initiative selbst zustimmte, sei ein „starkes Zeichen für eine konsequente Umsetzung des Kulturlandschutzes“.
Fruchtfolgeflächen stehen im Fokus
Die Initiative zum Schutz des Kulturlandes hatte laut den Initianten zum Ziel, im Kanton Bern genügend landwirtschaftlich nutzbares Kulturland zu erhalten. Zudem forderte sie vom Kanton, dass er wirksame Massnahmen gegen die Zersiedelung ergreift. - 2014 war die Initiative mit fast 20'000 Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht worden. Und im September 2015 präsentierte der Regierungsrat seinen Gegenvorschlag, der seither im Grossen Rat behandelt worden ist. Der Regierungsrat erklärte damals, dass ihm die umfassende, die bauliche und wirtschaftliche Entwicklung hemmende Kompensationspflicht für jegliche Beanspruchungen von Kulturlandflächen zu weit. Darum fokussierte sich die Kantonsregierung in ihrem Gegenvorschlag auf die Fruchtfolgeflächen.
Überraschend kam der Rückzug der Initiative nicht. Bereits am Mittwoch hatte sich Rüfenacht im Grossen Rat für den Rückzug ausgesprochen. Sie ist eines von drei Mitgliedern des Co-Präsidiums im Initiativkomitee. (mai/sda)