11:52 BAUBRANCHE

Bern geht gegen Baulandhortung vor

13 Stunden brütete Berns Grosser Rat über der Revision des kantonalen Baugesetzes. Er will den Gemeinden drei Instrumente an die Hand geben, mit denen sie gegen die Hortung von Bauland vorgehen können.

Es war die erste Lesung zur Baugesetzrevision im bernischen Grossen Rat, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Und sie dauerte sagenhafte 13 Stunden. Werden die Beschlüsse im Juni – bei der zweiten Lesung – bestätigt, erhalten die Gemeinden des Kantons drei Instrumente an die Hand, die ihnen die Möglichkeit geben sollen, Baulandhortung zu verhindern.

Mit der Revision reagiert Bern zu einem guten Teil auf das vom Schweizer Stimmvolk im Jahr 2013 gutgeheissene Raumplanungsgesetz (RPG). Es verlangt von den Kantonen unter anderem, dass bei Einzonungen mindestens 20 Prozent des planungsbedingten Mehrwerts abzuschöpfen ist.

Das erste Instrument, genannt „Vertragliche Bauverpflichtung“: Gemeinden können Grundeigentümer vertraglich dazu verpflichten, ein in der Bauzone zugewiesenes Stück Land innert einer bestimmten Frist zu überbauen. Verstreicht diese ungenutzt, können die Gemeinden von den Eigentümern bereits beim Vertragsabschluss ein übertragbares Kaufrecht zum Verkehrswert einfordern.

Das zweite Instrument, genannt „Bedingte Einzonung“: Die Gemeinden können die Zuweisung von Land zu einer Bauzone an die Bedingung knüpfen, dass das Land innert einer bestimmten Frist überbaut wird. Geschieht dies nicht, soll das Land entschädigungslos wieder in die Landwirtschaftszone zurückfallen.

Das dritte Instrument, genannt „Anordnung der Bauverpflichtung“: Die Behörden können in bestimmten Fällen – etwa, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse es rechtfertigt und andere Massnahmen nicht ausreichen, damit das Land in Bauzonen seiner Bestimmung zugeführt wird – eine Frist von höchstens 15 Jahren anordnen, innert welcher ein Stück eingezontes Land überbaut oder aber zonenkonform genutzt werden muss.

Keine Enteignungen – aber vielleicht Lenkungsabgaben

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat ausserdem vorgeschlagen, den Gemeinden ein viertes Instrument zu geben, um Bauland „zu verflüssigen“, wie es der zuständige Regierungsrat Christoph Neuhaus formulierte. Er meint damit Lenkungsabgaben. Hierfür hat das Parlament aber noch kein grünes Licht gegeben. Eine solche Abgabe sei gesetzlich zu regeln und könne nicht auf dem Verordnungsweg eingeführt werden.

Ebenfalls abgewiesen hat der Rat einen Antrag aus den Reihen der SP, wonach den Gemeinden in gewissen Fällen ein Enteignungsrecht zugesprochen werden sollte. Dann nämlich, wenn Grundeigentümer der genannten Bauverpflichtung nicht nachkommen. Dies ging der Ratsmehrheit aber zu weit. (mt/sda)

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