Bern bringt Baugesetzgebung auf neusten Stand
Kanton Bern nimmt ein wichtiges Dossier an die Hand: Er unterzieht seine Baugesetzgebung einer umfassenden Revision. Neue Regelungen stellt die Regierung etwa bei Fragen rund um das Verfügbar machen von Bauland oder bei der Mehrwertabschöpfung in Aussicht.
Bei der künftigen Planungskompetenz von Kanton und Gemeinden stellt der Regierungsrat Varianten zur Debatte. Ausserdem sind Gesetzesanpassungen in über 20 weiteren Bereichen geplant, wie die bernische Justiz-, Gemeinden- und Kirchendirektion am Freitag mitteilte. Die Kantonsregierung will die Gelegenheit nutzen, um im Rahmen der Vernehmlassung eine politische Grundsatzdebatte zu kantonalen und kommunalen Zuständigkeiten bei der Planung anzustossen. Auch die Verteilung der Erträge aus der Mehrwertabschöpfung soll breit diskutiert werden.
Bei der Mehrwertabschöpfung geht es darum, dass Agrarland als Bauland eingezont wird und dadurch mehr Wert erhält. Die Gemeinde kann einen Teil der Wertsteigerung für sich beanspruchen. Auslöser für die Teilrevision der kantonalen Baugesetzgebung sind unter anderem die Anfang Mai in Kraft getretenen Änderungen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes. Darin hat der Bund die Vorgaben für eine sparsame Bodennutzung präzisiert.
Die Vernehmlassung der Teilrevision der bernischen Baugesetzgebung dauert bis am 26. September. (sda)