19:12 BAUBRANCHE

Bauunfall im Stade de la Maladiére wird neu beurteilt

Das Neuenburger Kantonsgericht muss die Umstände eines Unfalls beim Bau von Neuenburgs Stade de la Maladière nochmals prüfen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. 2005 waren Betonelementen eingestürzt und verletzten einen Arbeiter schwer.

Der auf der Baustelle für das Stade de la Maladière tätige Mann erlitt mehrfache Frakturen, zudem musste ihm ein Arm amputiert werden. Das Kantonsgericht verurteilte im Oktober 2013 in zweiter Instanz drei Kadermitarbeiter des Generalunternehmens sowie zwei Verantwortliche einer weiteren Firma wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu bedingten Geldstrafen.

Nun hat das Bundesgericht die Beschwerden der Mitarbeiter des Generalunternehmens gutgeheissen und den Fall zur erneuten Prüfung an das Kantonsgericht zurückgewiesen. Die kantonale Instanz muss namentlich die Verträge von Generalunternehmen und der weiteren vom Unfall tangierten Firma genauer unter die Lupe nehmen. Nur so lassen sich gemäss Bundesgericht die Zuständigkeiten und damit Verantwortlichkeiten der drei angeklagten Kaderleute bestimmen.

Die Beschwerden der angeklagten Mitarbeiter der anderen Firma hat das Bundesgericht abgewiesen. Für die Lausanner Richter steht fest, dass die beiden Männer es unterlassen haben, die Statik zu berechnen, obwohl offensichtliche Zweifel an der Stabilität der Konstruktion bestanden. (sda)

(Urteile 6B_1063/2013, 6B_1069/2012 und 6B_1076/2013 vom 02.09.2014)

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