Bausünder werden mit Samthandschuhen angefasst
Wer im Baselbiet gegen das Baugesetz verstösst, braucht keine schwerwiegenden Sanktionen zu fürchten. Im schlimmsten Fall bekommt er eine Busse von ein paar Hundert Franken aufgebrummt.

Quelle: Manuela Talenta
Symbolbild
Bausünder können im Kanton Baselland mit Bussen bis zu 100 000 Franken bestraft werden. Das sieht das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vor. In Wirklichkeit fallen die Bussen für Verstösse gegen das RBG viel geringer aus.
Von den 62 Verfahren in den vergangenen fünf Jahren hat die Staatsanwaltschaft 18 eingestellt. Vier sind noch hängig. Die 40 verfügten Bussen lagen zwischen 150 und 800 Franken - weit unter den Bauinspektorat geforderten Beträgen.
Die kantonale Baubewilligungsbehörde hatte oft vierstellige Summen oder eine „hohe Busse“ beantragt. In zwei Fällen verlangte sie eine Busse von 10 000 Franken. Doch die Staatsanwaltschaft setzte das Strafmass auf 800 beziehungsweise 500 Franken herunter.
Riesige Differenz
Diese Zahlen veröffentlichte der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation im Kantonsparlament. Das Baselbieter Bauinspektorat hat im Gegensatz zu vergleichbaren Behörden in anderen Kantonen keine Möglichkeit, Bussen direkt auszusprechen, sondern muss Verzeigungen bei der Staatsanwaltschaft einreichen.
Die Gründe für die riesige Differenz zwischen den vom Bauinspektorat geforderten Bussen und den von der Staatsanwaltschaft ausgesprochenen Strafmassen bleiben offen. Die Kantonsregierung möchte die gängige Praxis bei der Sanktionierung von Verstössen gegen das RBG „aus Gründen der Gewaltentrennung nicht kommentieren".
Praxis gerichtlich bestätigt
Sie verweist aber auf die „Rahmenbedingungen“: Die Staatsanwaltschaft sei «für eine gleichmässige Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs besorgt“. Als Grundlage dienten intern ausgearbeitete Richtlinien, die sich an die kantonale Gerichtspraxis anlehnen. Gewichtet würden das Verschulden sowie die Umstände des konkreten Falls. Dabei werde der Vergleichbarkeit mit Übertretungsbussen in anderen strafrechtlichen Bereichen Rechnung getragen. Diese Praxis der Staatsanwaltschaft sei jüngst auch gerichtlich bestätigt worden, erklärt der Regierungsrat.
Behörde mit Entscheidungsspielraum
Allerdings wird nicht jeder Verstoss gegen das RBG verzeigt. Das Bauinspektorat verfügt über einen gewissen Entscheidungsspielraum. Verzeigt werden in erster Linie die schweren Verstösse oder sonstige Vorgehen, bei denen die beschuldigten Personen bewusst und willentlich das Baugesetz oder Verfügungen verletzt haben.
In der Regel werden Verzeigungen unabhängig davon eingereicht, ob die widerrechtlich erstellten Bauten oder Bauteile nachträglich bewilligt werden können oder nicht. Auch wenn entgegen den bewilligten Plänen gebaut wurde, kann die ausgeführte Baute dennoch dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Wenn gesetzeswidrig gebaut wurde, stellt das Bauinspektorat eine Änderungs- oder Abbruchverfügung aus.
Für diese verwaltungsrechtlichen Verfahren fordert es Beträge von 450 Franken bis zur doppelten Baubewilligungsgebühr. „Widerrechtliches Verhalten soll sich nicht lohnen“, so die Regierung. Gesetzlich nicht vorgesehen sei die Abschöpfung des Mehrwerts, der durch die unbewilligt erstellten Bauten entstanden ist. (stg)