Baubewilligung für Herz-Neuro-Zentrum Bodensee noch nicht ganz sicher
Die Einsprache eines Einwohners aus Münsterlingen TG gegen das geplante Herz-Neuro-Zentrum Bodensee ist noch nicht vom Tisch: Auf Geheiss des Bundesgerichts muss das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau nochmals prüfen, ob der Mann berechtigt war, Einsprache gegen die Baubewilligung zu machen.
Der Mann wohnt rund 300 Meter vom geplanten Herz-Neuro-Zentrum entfernt. Dieses soll gleich beim Kantonsspital Münsterlingen gebaut werden. Die Gemeinde trat auf seine Einsprache gegen die Baubewilligung nicht ein. Dies in der Annahme, dass der Einwohner vom Bau nicht besonders betroffen sei und keine schutzwürdigen Interessen habe.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau wies im November 2015 einen Rekurs des Mannes ab, soweit es darauf eintrat. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht in einem am Montag publizierten Urteil aufgehoben. Das Gericht hält nun fest, dass die vom geplanten Zentrum ausgehenden Lichtimmissionen Auswirkungen auf die Wohnsituation des Beschwerdeführers haben könnten. Zu diesem Schluss kommt es aufgrund einer Stellungnahme des Bundesamts für Umwelt (BAFU), das die eingereichten Lichtgutachten unter die Lupe genommen hatte.
Deshalb muss das Verwaltungsgericht die Legitimationsfrage nochmals unter diesem Gesichtspunkt beurteilen. Kommt es zu einer positiven Antwort, müsste die Einsprache des Anwohners inhaltlich behandelt werden. (mai/sda)
(Urteil 1C_101/2016 vom 21.11.2016)