15:11 BAUBRANCHE

Bauarbeiter erhalten ein Prozent mehr Lohn

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Nach einer Blockade Anfang Oktober konnten die Lohnverhandlungen im Bauhauptgewerbe doch noch erfolgreich abgeschlossen werden. Die Baumeister gewähren nächstes Jahr eine Lohnerhöhung von einem Prozent.

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Die SBV-Delegiertenversammlung stimmte einer generellen Lohnerhöhung von einem Prozent zu.

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Anfang Oktober sah es schlecht aus für die Lohnverhandlungen im Bauhauptgewerbe: Die Gewerkschaft Unia startete trotz laufender Verhandlungen eine «Aktionswoche» auf Baustellen in der ganzen Schweiz und verlängerte ohne Einverständnis der Arbeitgeber die Mittagspausen. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) reagierte auf diesen Vertrauensbruch mit dem Unterbruch der Verhandlungen («baublatt» 42/2009).

Unterdessen wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen, nachdem die Unia offenbar die vom SBV gestellten Bedingungen für die Wiederaufnahme erfüllt hat und auch erfolgreich abgeschlossen. Die SBV-Delegiertenversammlung stimmte einer generellen Lohnerhöhung von einem Prozent zu. Gleichzeitig wird die Mindestzulage für das Mittagessen um einen Franken auf 14 Franken erhöht. «Die Baumeister anerkennen damit die guten Leistungen, welche von den Bauarbeitern erbracht werden, und die allgemein gute Auslastung der Branche», heisst es in einer Mitteilung des SBV. Diese Lohnerhöhung entspreche einer realen Kaufkrafterhöhung von 1,8 Prozent, wenn man die Teuerung zum normalen Referenzzeitpunkt Ende September berücksichtigt. Die Baumeister wollen mit dieser Lohnerhöhung gerade wegen der aktuellen wirtschaftlichen Krisenstimmung ein positives Zeichen setzen. Im Holzbaugewerbe haben sich die Sozialpartner übrigens Ende Oktober ebenfalls auf eine Lohnerhöhung von einem Prozent geeinigt.

Nach dem Beschluss der SBV-Delegiertenversammlung stimmten auch die Berufskonferenz Bauhauptgewerbe der Unia sowie die Branchenkonferenz der Syna dem Verhandlungsergebnis zu. Ein offener Punkt, den Baumeister und Gewerkschaften im kommenden Jahr angehen werden, ist die Systemänderung bei den Mindestlöhnen: Diese sind zur Zeit noch in drei Lohnzonen gegliedert. Sowohl Arbeitgeber, als auch Gewerkschaften streben eine Harmonisierung dieser unterschiedlichen und geographisch verzettelten Minimallohngrundlagen an. Wie diese Harmonisierung aussehen soll, darüber bestehen verschiedene Auffassungen. (md)

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