15:10 BAUBRANCHE

Bauarbeiter „bezahlen“ für lukrative Aufträge

Die Bandagen, mit denen um gewinnbringende Bauaufträge gekämpft wird, sind hart. Manche Firmen bedienen sich ziemlich fragwürdiger Methoden. Eine davon ist die italienische Baufirma Condotte Cossi. Dies berichtete die Rundschau in ihrer gestrigen Ausgabe.

Zurzeit baut Condotte Cossi am Grossen St. Bernhard im Wallis einen Sicherheitsstollen, und zwar mit vorwiegend eigenen Tunnelbauern aus Süditalien. Laut der „Rundschau“-Reportage „hängt dort der Haussegen schief“. „Die Arbeiter sind sehr verunsichert“, erklärt Phillippe Altares von der Unia gegenüber der Newssendung. Sie bezahlten ihre Unterkunft und hätten keine Gelegenheit zu frühstücken, müssten sich selber verpflegen und seien einem hohen Druck ausgesetzt, ihre Stelle zu verlieren. Wer sich beschwere fliege raus, wird Altares weiter zitiert. Die Arbeiter wollten sich gegenüber dem Reporterteam nicht äussern. Bis auf einen, der aber mittlerweile nicht mehr bei dem Bauunternehmen arbeitet. Wie dieser erklärt, bezahlte die Baufirma weniger als den vereinbarten Lohn. Einen Monat, nachdem er sich deswegen bei seinem Arbeitgeber beschwert hatte, verlor er seinen Job. Wie die „Rundschau“ recherchierte, werden Tunnelbauer über eine von Condotte Cossi gegründete Briefkastenfirma in Martigny angestellt. Damit sind sie formell gesehen bei einer Schweizer Firma tätig – der Cambria Top Interim – und können somit im Temporärverhältnis arbeiten.

Die Reportage finden Sie im Videoportal von SF DRS: www.videoportal.sf.tv

Während man bei Condotte Cossi der Meinung ist, dass alles rechtens ist und Vorwürfe zurückweist, schaut nicht nur die Unia genau hin sondern auch der Schweizerische Baumeisterverband und die Paritätische Kommission. Condotte Cossi halte zwar den Mindestlohn ein, äussert sich Jost Meier von der Paritätischen Kommission vor der Kamera. Aber in der Versetzungszulage zahle der Arbeitgeber keine Unterkunft. Arbeitgeber sind nicht nur verpflichtet diese zu berappen sondern auch Reisekosten und Verpflegung. Passt die italienische Baufirma ihre Verträge nicht an, will die Paritätische Kommission Klage einreichen. Die Chancen, dass sich in nächster Zeit in diesem Fall etwas ändert, dürften allerdings klein sein. Zu zahlreich sind die Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren.

Für einmal sind sich der Schweizerische Baumeisterverband und Unia einig. „Der angesprochene Fall ist eine Entwicklung, die wir mit grosser Besorgnis verfolgen“, sagte Werner Messmer gegenüber der „Rundschau“. Es gebe immer mehr dubiose Firmen, die versuchten den Gesamtarbeitsvertrag zu unterwandern. (mai)

Stellungnahme von Condotte Cossi zum Rundschau-Beitrag

Nachfolgend die ungekürzte Fassung der Stellungnahme zur Sendung vom 5. Oktober:


"Bezugnehmend auf die am letzten 5. Oktober übertragene lange Sendung, präzisieren wir Folgendes:

Società Italiana per Condotte d’Acqua ist seit mehr als 130 Jahren auf dem italienischen Markt sowie auf internationalen Märkten tätig, wobei sie schon immer die geltenden Gesetze und insbesondere die Rechte und die Sicherheit der Arbeitnehmer regelnden Gesetze befolgte.

Im betreffenden Fall muss man erwähnen, dass am 20. April 2011 die PK-UT eine Kontrolle auf der 'angeklagten' Baustelle durchführte, wobei sie mit einem Schreiben am darauffolgenden 30. April hervorhob, dass Condotte/Cossi durch einen höheren Verpflegungsbeitrag zugunsten der Arbeitnehmer der unmittelbar dem Betreiber des Gaststättengewerbes bezahlt wird, die geringeren Bezahlung der Unterkunftskosten ausgleicht, weshalb die Vergütung der Arbeitnehmer mehr als korrekt sei.

Nach eingehenden Untersuchungen forderte die PK-UT selbst am 25. August das Unternehmen auf, die Rückerstattung der Reisekosten gemäß dem Landesmantelvertrag umzuverteilen. Nach Kenntnisnahme dieser Bestimmung traf das Unternehmen sofort entsprechende Maßnahmen.

Unter Berücksichtigung der Tatsache dass die Schlussbemerkung im Schreiben der PK-UT lautete: “Die Baustelle hat einen guten Eindruck gemacht”, erweisen sich darüberhinaus die schweren Anschuldigungen in der Übertragung, in denen auch von gewerkschaftsfeindlichen Unternehmenspraktiken die Rede ist, als unverständlich, unbegründet und mit den Tatsachen nicht übereinstimmend.

In Bezug auf den auf die Arbeiter angeblich ausgeübten Druck, können wir garantieren, dass die Arbeitnehmer unter den bestmöglichen Bedingungen arbeiten, und dass die wenigen Entlassungen nicht einer Vergeltung zuzuschreiben sind.

Was schliesslich die Behauptung betrifft, eine Briefkastenfirma gegründet zu haben, ist doch die Gründung einer Betriebsstätte die vorschriftsmässige Bedingung, um in voller Transparenz auf Schweizer Gebiet tätig zu sein."

Stellungnahme von Condotte Condossi zum Rundschau-Beitrag

nachDie Reportage finden Sie im Videoportal von SF DRS:

http://www.videoportal.sf.tv/video?id=85cc3b9d-9984-4de1-9cea-f217b75ca927

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