Basler Verkehrs-Betriebe weiter im Visier der Staatsanwaltschaft
Die Basler Staatsanwaltschaft prüft weiterhin, ob es bei den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) Vorfälle gibt, die strafrechtlich relevant sind. In einem der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Bericht kritisiert die Finanzkontrolle Missstände im Bereich Infrastruktur.
Die Staatsanwaltschaft nahm ihre Abklärungen nach Medienberichten auf. Dies erklärte Sprecher René Gsell am Freitag auf Anfrage. Wie lange die Prüfung noch dauert, konnte er nicht sagen. Angaben zum allfälligen Straftatbestand konnte er auch keine machen. Die Basler Zeitung hatte Informationen aus dem vertraulichen Bericht der Finanzkontrolle veröffentlicht. Am Donnerstagabend wurde dann dessen Vertraulichkeit aufgehoben und das Dokument im Internet aufgeschaltet.
Laut Finanzkontrolle verpflichtete sich die BVB im Zusammenhang mit der Verlängerung der Tramlinie 3 nach Frankreich, eine Million Euro an die französischen Partnern zu zahlen. Dieser Zahlungsverpflichtung liege aber keine konkrete Vereinbarung zugrunde, kritisiert die Finanzkontrolle. Baudirektor Hans-Peter Wessels habe diese finanzielle Beteiligung mündlich zugesagt, heisst es weiter. Er habe die BVB schriftlich aufgefordert, den französischen Partnern den Beitrag der BVB zu bestätigen. Die Finanzkontrolle empfiehlt namentlich auch dem Eigner der BVB, "für diese Verpflichtung eine Vereinbarung mit einer konkreten Gegenleistung zu verfassen".
In einer Stellungnahme, die dem Bericht der Finanzkontrolle beigefügt ist, schreibt die BVB, der Betrag von einer Million Euro werde in den Vertrag zum Betrieb und zum Unterhalt der Linie integriert. Mit der finanziellen Zusage sei der Betrieb für die BVB gesichert worden. Somit können bei der "Ausgestaltung der Betriebsbedingungen die Interessen der BVB und des Kantons" gewahrt werden, schreibt das dem Kanton Basel-Stadt gehörende Unternehmen weiter. In einer Replik hält die Finanzkontrolle fest, dass es für die Zahlungsverpflichtung keine schriftlich vereinbarte Gegenleistung gebe.
In einer Medienmitteilung erklärt die BVB, die Zahlung an die französischen Partner sei vom ehemaligen Management der BVB gemeinsam mit dem Eigner vereinbart worden. Sie sei in der im September 2016 abgeschlossenen Rahmenvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt , der BVB und der französischen Bauherrschaft auch vertraglich geregelt. Des weiteren begrüsst die BVB die Veröffentlichung des vertraulichen Berichts der Finanzkontrolle. Mit dieser Transparenz könne das Vertrauen in das Unternehmen gestärkt werden. (sda/mai)