16:10 BAUBRANCHE

Basel will erneuerbare Heizpilze erlauben

Teaserbild-Quelle: Symbolbild, Haneburger/Wikimedia Commons CC0 1.0

In Basel soll das Verbot von Heizpilzen und Wärmestrahlern gelockert werden. Das schlägt die zuständige Kommission des Grossen Rats vor. Sie will damit der Gastronomie entgegenkommen. Der Betrieb soll aber an Umwelt-Auflagen geknüpft werden.

Das Verbot von Heizpilzen hat in der Basler Gastronomie zu Umsatzeinbussen und Wettbewerbsnachteilen geführt (Symbolbild, Haneburger/Wikimedia Commons CC0 1.0)

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Das Verbot von Heizpilzen hat in der Basler Gastronomie zu Umsatzeinbussen und Wettbewerbsnachteilen geführt

Das geltende Basler Energiegesetz verbietet Heizpilze und Wärmestrahler. Weil jetzt eine Revision des Energiegesetzes ansteht, hat der Gewerbeverband Basel-Stadt bei der Regierung und der vorberatenden Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (Uvek) angeregt, das Verbot zu lockern. In der Gastronomie hat das Heizstrahler-Verbot laut dem Verband zu Umsatzeinbussen und Wettbewerbsnachteilen geführt. Der Revisionsvorschlag des Regierungsrats sieht bei dieser Bestimmung keine Änderung vor.

Technisch anspruchsvolle Umsetzung
Der Gewerbeverband regte an, im Freien betriebene Heizpilze unter der Auflage zu erlauben, "dass das Gewerk vollständig über erneuerbare Energie betrieben wird, diese Energie zusätzlich und vor Ort produziert wird und die Geräte intelligent gesteuert werden".
Die Uvek stuft den Vorschlag des Verbands zwar in der Umsetzung als technisch anspruchsvoll ein, widersetzt sich dem Anliegen aber nicht, wie sie in ihrem Bericht schreibt. "Wird die Energie zum Heizen oder Kühlen im Freien nicht von aussen zugeführt, sondern zusätzlich und direkt vor Ort produziert, ist dagegen nichts einzuwenden, solange diese Produktion CO2-frei erfolgt."
Für viele Betriebe in der Gastronomie sei das wirtschaftliche Umfeld derzeit schwierig. Trage die Wiederzulassung von Heizpilzen unter den vorgeschlagenen Bedingungen zu einer Verbesserung der Situation bei, könne sich die Kommission damit einverstanden erklären.

Biogas, Pellets oder vor Ort produzierter Strom
Sie schlägt folgende neue Gesetzesbestimmung vor: "Heizungen und Kühlungen im Freien und von offenen oder ungenügend gedämmten Bauten und Anlagen sind ausschliesslich mit erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme zu betreiben. Direkt elektrische Beheizungen sind nur zulässig, wenn der erneuerbare Strom vor Ort produziert wird." Heizstrahler im Freien dürfen also auch in Zukunft keinen Strom aus der Steckdose beziehen, wie die Uvek erklärt. Es solle kein wertvoller erneuerbarer Strom für solche Geräte verwendet werden. Das bedeutet: Die Heizstrahler müssen entweder mit Biogas, Pellets oder mit vor Ort produziertem Strom betrieben werden.
Der Gewerbeverband ist mit dieser Vorgabe einverstanden. Wie die Einhaltung kontrolliert wird, möchte die Uvek dem Regierungsrat zur Regelung in der Verordnung überlassen. Denkbar wäre für sie ein Vignetten-System. Ein solches System hat der Kanton Graubünden für seine Gastronomen eingeführt. Wer einen Heizstrahler auf seiner Terrasse aufstellt, muss bei den Gemeinden eine Vignette für 60 Franken kaufen. (pd)

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