13:15 BAUBRANCHE

Basel-Stadt: Weg mit Öl- und Gasheizungen

Der Kanton Basel-Stadt macht vorwärts mit der Energiewende: Der Entwurf zum neuen Energiegesetz sieht vor, dass alle Öl- und die Hälfte der Gasheizungen durch Heizsysteme auf Basis von erneuerbaren Energien ersetzt werden müssen. Wer nicht auf fossile Heizungen verzichten will oder kann, braucht eine Bewilligung.

Die fossilen Heizungen sollen aus den Gebäuden Basels verschwinden. So will es das baselstädtische Amt für Umwelt und Energie (AUE), das von SP-Regierungsrat Christoph Brutschin geleitet wird. Es hat einen Entwurf für ein neues Energiegesetz erarbeitet. Darin heisst es, dass sämtliche 3300 Ölheizungen sowie rund 6700 Gasheizungen – das entspricht etwa der Hälfte aller Gasheizungen im Kanton – durch andere Systeme ersetzt werden, und zwar durch solche, die auf erneuerbaren Energien basieren, die die Basler Zeitung schreibt. Das können etwa Wärmepumpen, Holzheizungen oder der Anschluss der Gebäude ans Basler Fernwärmenetz sein. Wer dennoch bei fossilen Heizsystemen bleiben will oder muss, braucht eine entsprechende Bewilligung. Ausserdem muss der Eigentümer beweisen, dass ein anderes Heizsystem aus „wirtschaftlichen oder technischen“ Gründen nicht realisierbar ist.

Allzu tief in die Tasche greifen sollen die Hausbesitzer wegen des neuen Gesetzes aber nicht müssen. Es sieht nämlich auch vor, Fördergelder auszuschütten, und zwar pro Anlage etwa 15‘000 Franken. Bei rund 10‘000 Heizungen macht das 150 Millionen Franken – und die sollen von den Strombezügern via Förderabgabe auf Strom kommen. Um die Kosten zu stemmen, schlägt das AUE eine Erhöhung der Beiträge vor.

Der Gesetzesentwurf kommt beim Hauseigentümerverband (HEV) überhaupt nicht gut an, wie es in der BaZ weiter heisst. „Der Hauseigentümer muss die Wahlfreiheit haben, wo es Sinn macht und tiefere Kosten zur Folge hat, auf erneuerbare Energien umzusteigen“, wird HEV-Verband Helmut Hersberger zitiert. Der Staat müsse aufhören zu sagen, was recht sei und was nicht und dies dann zu erzwingen. „Der Wechsel muss auf freiwilliger Basis passieren.“

Der Gesetzesentwurf muss noch vom Grossen Rat abgesegnet werden. (pd/mt)

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