Ausserrhoden: Kantonsrat schafft Ortsbildschutzzone ab
Bei der Beratung des Baugesetzes hat der Ausserrhoder Kantonsrat die bisherigen Ortsbildschutzzonen in erster Lesung abgeschafft. Sie werden durch Kernzonen ersetzt. Einen Rückweisungsantrag der SP lehnte der Rat ab.
Die Revision wurde nötig, weil die Gesetzgebung den Bundesvorschriften angepasst werden muss. Das neue eidgenössische Raumplanungsgesetz, dem das Volk 2013 zustimmte, schreibt diese Anpassung innert fünf Jahren vor. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist ist die Ausscheidung neuer Bauzonen unzulässig. Mit dem überarbeiteten Raumplanungsgesetz will man vor allem eine weitere Zersiedelung der Landschaft verhindern. Das revidierte Ausserrhoder Baugesetz soll in erster Linie die Verfügbarkeit von Bauland fördern. Grösster Knackpunkt der Ausserrhoder Revision war die von der Regierung vorgeschlagene Abschaffung der Ortsbildschutzzonen. Damit folgte sie parlamentarischen Vorstössen.
Kommunale Ortsbildschutzzonen hafte das negative Image an, die bauliche Entwicklung und Erneuerung bestehender Bauten zu behindern, argumentiert der Vorsteher des Departements Bau und Umwelt, Jakob Brunnschweiler. Der kommunale Ortsbildschutz soll jetzt durch neue Bestimmungen über die Kernzonen ersetzt werden. Zum Zweck der guten Qualität der Gestaltung in den Kernzonen haben sich die zuständigen Bewilligungsbehörden und Private bei Bauvorhaben, die nach aussen wesentlich sichtbare Veränderungen umfassen, durch ein Fachgremium beraten zu lassen. Ortsbildschutzzonen von nationaler Bedeutung sollen unverändert bleiben. Wesen und Charakter der Dörfer sollen erhalten bleiben, aber bauliche Entwicklung, innere Verdichtung und zeitgemässes Wohnen sollen möglich sein.
Höchster Anteil an Altwohnungen
Ausserrhoden besitzt schweizweit den höchsten Anteil an Altwohnungen. So forderten die Befürworter der Revision, vorab FDP und SVP, dass leerstehende Altbauten in den Dörfern in zeitgemässen Wohnraum überführt werden. Jede Generation habe das Recht, Spuren zu hinterlassen. Dem hielt die SP entgegen, dass es keine innere Verdichtung um jeden Preis geben dürfe. Die neuen Regeln seien zu unklar, so plädierte die SP vergeblich für Rückweisung. Die vom Bundesrecht geforderte Mehrwertabschöpfung sei nicht geregelt, wurde kritisiert. Sie werde im Steuergesetz geregelt, sagte Brunnschweiler.
Vergeblich wehrte sich auch der Teufener Gemeindepräsident Walter Grob gegen die Abschaffung der Ortsbildschutzzonen. Was in den Gemeinden per Volksabstimmung festgelegt worden sie, dürfe nicht durch einen kantonalen Federstrich erledigt werden, wurde gewarnt. In Landschaftsschutzzonen hätten sich Neu- und Umbauten, die den charakteristischen Appenzeller Haustypen entsprechen, an der überlieferten Bauart zu orientieren. Einen Antrag zur Streichung dieser Bestimmung lehnt der Rat ab. (sda/mai)