18:23 BAUBRANCHE

Ausserrhoden: Kantonsrat schafft Ortsbildschutzzone ab

Bei der Beratung des Baugesetzes hat der Ausserrhoder Kantonsrat die bisherigen Ortsbildschutzzonen in erster Lesung abgeschafft. Sie werden durch Kernzonen ersetzt. Einen Rückweisungsantrag der SP lehnte der Rat ab.

Die Revision wurde nötig, weil die Gesetzgebung den Bundesvorschriften angepasst werden muss. Das neue eidgenössische Raumplanungsgesetz, dem das Volk 2013 zustimmte, schreibt diese Anpassung innert fünf Jahren vor. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist ist die Ausscheidung neuer Bauzonen unzulässig. Mit dem überarbeiteten Raumplanungsgesetz will man vor allem eine weitere Zersiedelung der Landschaft verhindern. Das revidierte Ausserrhoder Baugesetz soll in erster Linie die Verfügbarkeit von Bauland fördern. Grösster Knackpunkt der Ausserrhoder Revision war die von der Regierung vorgeschlagene Abschaffung der Ortsbildschutzzonen. Damit folgte sie parlamentarischen Vorstössen.

Kommunale Ortsbildschutzzonen hafte das negative Image an, die bauliche Entwicklung und Erneuerung bestehender Bauten zu behindern, argumentiert der Vorsteher des Departements Bau und Umwelt, Jakob Brunnschweiler. Der kommunale Ortsbildschutz soll jetzt durch neue Bestimmungen über die Kernzonen ersetzt werden. Zum Zweck der guten Qualität der Gestaltung in den Kernzonen haben sich die zuständigen Bewilligungsbehörden und Private bei Bauvorhaben, die nach aussen wesentlich sichtbare Veränderungen umfassen, durch ein Fachgremium beraten zu lassen. Ortsbildschutzzonen von nationaler Bedeutung sollen unverändert bleiben. Wesen und Charakter der Dörfer sollen erhalten bleiben, aber bauliche Entwicklung, innere Verdichtung und zeitgemässes Wohnen sollen möglich sein.

Höchster Anteil an Altwohnungen

Ausserrhoden besitzt schweizweit den höchsten Anteil an Altwohnungen. So forderten die Befürworter der Revision, vorab FDP und SVP, dass leerstehende Altbauten in den Dörfern in zeitgemässen Wohnraum überführt werden. Jede Generation habe das Recht, Spuren zu hinterlassen. Dem hielt die SP entgegen, dass es keine innere Verdichtung um jeden Preis geben dürfe. Die neuen Regeln seien zu unklar, so plädierte die SP vergeblich für Rückweisung. Die vom Bundesrecht geforderte Mehrwertabschöpfung sei nicht geregelt, wurde kritisiert. Sie werde im Steuergesetz geregelt, sagte Brunnschweiler.

Vergeblich wehrte sich auch der Teufener Gemeindepräsident Walter Grob gegen die Abschaffung der Ortsbildschutzzonen. Was in den Gemeinden per Volksabstimmung festgelegt worden sie, dürfe nicht durch einen kantonalen Federstrich erledigt werden, wurde gewarnt. In Landschaftsschutzzonen hätten sich Neu- und Umbauten, die den charakteristischen Appenzeller Haustypen entsprechen, an der überlieferten Bauart zu orientieren. Einen Antrag zur Streichung dieser Bestimmung lehnt der Rat ab. (sda/mai)

Anzeige

Firmenprofile

Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation KliK

Finden Sie über die neuen Firmenprofile bequem und unkompliziert Kontakte zu Handwerkern und Herstellern.

Baublatt Analyse

analyse

Neue Quartalsanalyse der Schweizer Baubranche

Die schweizweite Bauaktivität auf den Punkt zusammengefasst und visuell prägnant aufbereitet. Erfahren Sie anhand der Entwicklung der Baugesuche nach Region und Gebäudekategorie, wo vermehrt mit Aufträgen zu rechnen ist.

Dossier

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten
© James Sullivan, unsplash

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten

Dieses Dossier enthält die Artikel aus den letzten Baublatt-Ausgaben sowie Geschichten, die exklusiv auf baublatt.ch erscheinen. Dabei geht es unter anderem um die Baukonjunktur, neue Bauverfahren, Erkenntnisse aus der Forschung, aktuelle Bauprojekte oder um besonders interessante Baustellen.

Bauaufträge

Alle Bauaufträge

Newsletter abonnieren

newsico

Mit dem Baublatt-Newsletter erhalten Sie regelmässig relevante, unabhängige News zu aktuellen Themen der Baubranche.