Aufsichtsabgabe für grosse Stauanlagen
Ab kommendem Jahr bezahlen Betreiber grosser Stauanlagen eine Aufsichtsabgabe: Umso grösser ein Stausee ist, umso höher der Betrag, den sie entrichten. Dies ist nur eine der Neuerungen der Gesetzgebung über Stauanlagen, die der Bundesrat per 1. Januar in Kraft gesetzt hat.
Bei den Aufsichtsabgaben handelt es sich bei den bestehenden Anlagen um jährlicheBeträge zwischen 200 bis 13‘000 Franken. Zudem verschärfen sich mit dem neuen Stauanlagengesetz auch die Haftungsbestimmungen für die Betreiber. Wer durch eine Stauanlage geschädigt wurde, musste bis anhin einen Werkmangel nachweisen können, neu entfällt diese Regelung. Eine Deckungs- und Versicherungspflicht auf Bundesebene gibt es wie bisher keine. Allerdings können die Kantone eine solche einführen. Bei grossen Schadenereignissen wird neu eine Grossschadenregelung angewendet.Das heisst, das Parlament erlässt in solchen Fällen eine Entschädigungsordnung.
Beibehalten wird das bisherige Sicherheitskonzept und die Aufsicht über die Stauanlagen. Damit tragen die Betreiber auch weiterhin für Bau und Betrieb ihrer Anlagen die Verantwortung. An der Zuständigkeitsordnung ändert sich ebenfalls nichts, nach ihr stehen grosse Stauanlagen unter der direkten Aufsicht des Bundes, für die kleineren sind die Kantone zuständig. Die Aufsichtsbehörden haben dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und die Betreiber wenn nötig Sicherheitsmassnahmen ergreifen. (mai/mgt)